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„er könne dessen Vorlesungen nicht approbiren, weil er das heilige Wort Gottes nicht immer,weder mit der gebührenden Ehrerbietung noch in Gleichförmigkeit mit dem Dogma behandle."In Beziehung auf die Vorlesungen der Schüler und Freunde von Hermes begnügte er sich mitfolgenden zwei Bemerkungen:
„er könne sich nicht äußern, bis ihm die Bücher angegeben wären, nach welchen sie lesen„würden" und
„er babe nichts zu erinnern, sofern die Vorlesung nur das seh, was sie ankündige."Offenbar konnte auf solche Aussprüche hin nichts gegen jene Männer verfügt werde». Sie konn-ten nur als Anzeichen feindlicher Gesinnung des Erzbischofs und Vorläufer von Beschwerden gegendieselben gelten. Erst wenn diese von ihm ordnungsmäßig vorgelegt und begründet waren, durftenjene Professoren von ihren Lehrstühle» entfernt werden.
Der Erzbischof ließ aber vergebens auf die Anzeige warten, welche jene Bemerkungen an-zukündigen schienen Da der Regierung jedoch daran liegen mußte, daß jede Verwicklung vermie-den werde, und da sie den Erzbischof vor der Verfolgung eines Weges warnen wollte, der zumschlimmen Ausgang führen mußte: so ward der Kurator der Universität beauftragt, eine Konferenzmit dem Erzbischof zu halten, um ihn zu bewegen, seine Einwendungen entweder ordnungsmäßigauszusprechen, oder den Vorlesungen jener Männer nichts in den Weg zu legen.
Der Erzbischof wurde daher im Februar ersucht, die Zeit für eine solche Konferenz anzu-beraumen. Nach langem Zander» setzte er sie auf den lNten März fest. Nach dem amtlichen Be-richte des Kurators wurden ihm hierin, nach Auseinandersetzung der Gründe, welche sein bisherigesVerfahren unzulässig machten, folgende drei Vorschläge vorgelegt.
Der erste war: er möge die der Her nie fischen Jrrthümcr verdächtigen Professoren vor sichlassen, damit er sich dadurch die Ueberzeugnng von ihrer ächt katholischen Gesinnung oder demGegentheile verschaffen könnte.
Der Erzbischof erklärte, er wolle mit jenen Männern in keine persönliche Berührung tre-ten, bis die Sache ausgeglichen sey.
Es ward nun vorgeschlagen: er möge eine schriftliche Erklärung jener Lehrer über die inFrage stehenden Punkte annehmen. Auch dieser Vorschlag ward zurückgewiesen. Endlich wurdenoch angedeutet, daß des Erzbischofs Zweck vielleicht dadurch könne erreicht werden, daß er dieVorlesungen im Convictorium durch Kommissarien beaufsichtigen lasse oder ein zuverlässiges Lehr-buch angebe. Da er auch hierauf nicht einging, so schien nichts übrig zu bleiben als der Vor-schlag: er möge selbst ohne Verzug diese Punkte ausheben und jenen Professoren vorlegen. Dieswurde versprochen, obwohl ohne feste Zeitbestimmung. Ohne Zweifel hatten die achtzehn Thesen,von denen gleich die Rede sehn wird, den Zweck, jener Zusage zu genügen: allein es muß hier imVoraus bemerkt werden, daß der Erzbischof sie weder den Professoren vorgelegt, noch der Regie-rung auch nur Anzeige von ihrem Dasey» und von seinem Verfahren in Beziehung auf dieselbengemacht hat, und daß sie dieser erst gegen Ende Mai, also lange nach Anfang des akademischenHalbenjahres, bekannt wurden.
Es würde schwer sey», weitere Vorschläge auszudenken, wodurch die Königliche Regierungin Stand gesetzt werden konnte, im Sinne des Erzbischofs zu handeln. Er selbst machte gar kei-nen Vorschlag, obwohl ihm klar ausgesprochen wurde, daß ohne irgend einen Schritt dieser Artdie Regierung, wollte sie nicht die schreiendste Ungerechtigkeit begehen und ihr Ansehen aufs Spielsetzen, nicht für ihn einschreiten könne. Jene Lehrer waren ihrerseits so bereit, ihm jede möglicheGenugthuung zu geben, daß die Herren Achterfeldt, Braun und Vogelsang sich ausdrücklicherboten, ihre Hefte dem Erzbischof zur Einsicht vorzulegen, wenn er es von ihnen verlangen würde.
Allein die Osterferien traten ein, ohne daß irgend eine Mittheilung erfolgt wäre. Wohlaber ward bekannt, daß der Erzbischof einigen Studirenden geschrieben, es dürsten von den derTheologie Beflissenen keine andere Vorlesungen gehört werden, als die theologischen des ProfessorKlee, und die kirchenrechtlichen des Professor Walter.
Die Aufregung der Gemüther über die theologischen Angelegenheiten nahm bedeutend zu.Eine heftige Polemik über Hermes und das Breve wurde sogar an öffentlichen Orten vielfältigbetrieben. Die Regierung mußte diesem Unfug steuern. Sie mußte zugleich durch einen eigenenfeierlichen Akt zeigen, daß, indem sie die Gesetze aufrecht hielte, sie im Geringsten nicht gesonnensey, sich in Glaubensstreitigkeiten der katholischen Kirche zu mischen, und daß sie nur durch den