Jedoch sagt er noch jetzt kcincsweges, er finde die Instruktion dem Breve nicht gemäß,oder er wolle sie nicht halten. Vielmehr wird jeder unbefangene Leser aus seinem Schreiben dasGcgentheil geschlossen haben, da der Erzbischof betheuert, nicht über die Uebereinkunft hin-ausgehen zu können, aber auch den Standpunkt festhalten zu wollen, auf wel-chen die bewußte Uebereinkunft die Sache gestellt hat.
Das Vorhergegangene hatte jedoch den Minister auf die Nothwendigkeit großer Vorsichtaufmerksam gemacht. War vielleicht, trotz der Allgemeinheit jener Acußerungen, der Vorwandim Hintergründe, anderweitige Verschiedenheiten der vom Erzbischof beobachteten und der bis-herigen gesetzlichen Praxis sehen mit Stillschweigen übergangen, weil von ihnen unmittelbarkeine Rede gewesen ? oder sollte man gar glauben, dies seh absichtlich geschehen, um seine entge-gengesetzte, ungesetzliche Praxis, die Aufhebung des wesentlichen Inhalts der Instruktion, die Ver-nichtung ihres Zweckes, dem Auge der Regierung zu entziehen, und diese so lange als möglich indem Glauben zu erhalten, die gesetzliche Instruktion seh wirklich die vom Erzbischof anerkannterechtliche Basis seines Verfahrens ?
Ohne sich solche mögliche Voraussetzungen zu erlauben, viel weniger ihnen Worte zugeben, glaubte der Minister — in dem Erlasse vom I3ten März d. I. (Beilage sil.) zugleich mit dervermittelnden und versöhnlichen Entscheidung über den fraglichen Punkt, dem Erzbischof andeutenzu müssen: er verstehe jene Aeußerungen in dem Schreiben an den Domprobst Claessen entschie-den so, daß der Erzbischof „entschlossen seh, sich gewissenhaft und pfiichtmäßig an die Instruk-tion, wegen Ausführung des päpstlichen Breve, zu halten."
Auf diesen Erlaß folgte keine Antwort. Es bedurfte auch offenbar derselben nicht, fallsder Erzbischof sich praktisch in dem Verhältnisse zur Instruktion befand, das der Staats-Mimstervoraussetzen mußte. Allerdings aber forderten schon die allergewöhnlichsicn Begriffe von Geschäf-ten und von Pflicht, um nicht zu sagen von Ehre, den Minister aus seinem Jrrthum zu rei-ßen, wenn er sich in einem solchen befand. Das Stillschweigen war also hier nothwendig die Ab-weisung einer solchen Annahme, die Bestärkung in der entgegengesetzten. So ward es auch ge-nommen.
Allein seltsamer Weise dauerten die Klagen der Landesbehörden, die Beschwerden der Be-theiligten fort. Ja, das schon oft genannte berüchtigte Blatt, welches sich des Erzbischofs aufswärmste annahm, das Journal «lo sagte öffentlich: die Gläubigen sollten unbesorgt sehn;
der Erzbischof habe das Ministerium hintergangen, denn indem dieses ihm vor der Wahl eine Er-klärung, hinsichtlich der Instruktion von 1834 abgefordert (von welcher jene Zeitschrift eine viel-fach entstellte angebliche Abschrift mittheilte,) habe er sich begnügt zu versprechen, daß er sie inso weit annehme, als sie mit dem Breve Pius Vlil. übereinstimme. Das Ministe-rium habe sich damit zufrieden gegeben, und seh so in seinen eigenen Netzen gefangen. DieseKlugheit des frommen Prälaten wird alsdann auf eine Weise gerühmt, die ihm selbst gewiß sehrpeinlich gewesen sehn muß, denn sie erinnert, wenigstens in Deutschland, Jeden unwillkürlich aneine Bezeichnung, die eine weltgeschichtliche Bedeutung in den Wörterbüchern aller Völker erhal-ten hat.
Weniger unumwunden, aber in gleichem Sinne wurden andere Stimmen, selbst in Deutsch-land rege. Das rücksichtsvolle schonende Schweigen, die Langmuth der Regierung fing an, dieGutgesinnten und Verständigen beider Bekenntnisse stutzig zu machen, die Unverständigen undblinden Eiferer zu ermuthigen. Der Widerruf des Bischofs von Trier ward vielfach besprochen.Die Regierung mußte die Sache zur Entscheidung bringen. Der römische Hof wurde aufmerksam ge-macht auf das gesetzwidrige Verfahren des Erzbischofs und dessen unvermeidliche ernste Folgen inden Verhältnissen zur Bonner Fakultät (Mai und Junius d. I.); es schien aber, als glaube der-selbe, der Weisheit und Gewissenhaftigkeit des Erzbischofs die Sache überlassen zu müsse». DieRegierung beschloß also, sich an diesen selbst mit dem festen Willen zu wenden, eine entschei-dende Erklärung von ihm zu erhalten und dw Sache,mit ihm endlich zum Abschluß zu bringen.