Wie natürlich wäre es gewesen, daß er hierüber sich von Anfang an offen gegen den Mi-nister erklärt bätte!
Die Frage der praktischen Auslegung der Instruktion hatte überhaupt bei einemsolchen offenen Verfahren gar keine Schwierigkeit.
Jede auf Treu und Glauben geschlossene Einigung muß natürlich mit derjenigen Weiteund Billigkeit ausgelegt werden können, welche in der Natur der Sache begründet ist, ganz beson-ders aber in einer so zarten Angelegenbeit, wie die der gemischten Ehen. Gewiß durfte der Erz-bischof also darauf rechnen, daß einer Regierung wie der Preußischen nichts ferner sev, als i» demwas inncrbalb der Grenzen einer vernünftigen und billigen Auslegung liegt, dem Gewissen einesBischofs Gewalt anzutbun. Um nun hierin und in andern Punkten den Erzbischof zu einemfreundlichen, den bisherigen Verhältnissen des geistlichen Ministeriums zu den katholischen Bischöfengemäßen Verfahren zu führen, und ihn von weiterem formlosen Vorschreitcn abzuhalten, richtete derMinister, ehe er in jener Angelegenheit offiziell verfügte, ein vertrauliches Schreiben an den Prälaten,worin er im Allgemeinen ihn zun: Frieden ermahnte. Dieser Staatsmann glaubte, das sichersteMittel, den Erzbischof vor falschen Schritten zu warnen, würde die Andeutung der inneren Noth-wcndigkeit sehn/bewiesenes zartes Vertrauen nicht zu verletzen, vielweniger zu mißbrauchen. In derAntwort nun auf diese Ermahnung zum Frieden, sagt der Erzbischof unterm Isten März d. I. Folgendes:„was meine Friedensliebe betrifft, so kann zuverlässig keiner mehr als ich den Frieden lieben;wenn aber der Herr Ober-Präsident nicht einmal mit dem zufrieden war, was in der bewuß-ten Uebereinkunft zugestanden ist, und »och neue Zugeständnisse forderte, und ich dann alskatholische Kirchcnobrigkcit in dieser kirchlichen Angelegenheit erkläre, daß ich Zugeständnisse,welche über die Grenze jener Uebereinkunft hinausgehen oder hinausgehen wür-den, nicht machen dürfe, weil ich solches vor Gott, der unser aller Richter sey, nicht würdeverantworten können, so begreife ich nicht, wie nian mit Grund sagen könne: ich sey derFriedensstörer.
Daß noch über die Grenzen jener Uebereinkunft hinaus Forderungen würden gemachtwerden, und solche Gelegenheit geben würden, mich als Friedensstörer zu betrachten, konnteich nicht erwarten. Ew. Excellcnz ließen mich früher fragen, ob ich fest halten würdean der bewußten Uebereinkunft, die gemischten Ehen betreffend, und bezeichneten diese Ueber-einkunft als in Gemäßheit des Breve von Pius VIII. abgeschlossen. Ew. Excellenzwollten die Sache im engsten Vertrauen behandelt wissen, ich durfte also damals auch nichteinmal mit meinem Bruder, dem Bischof von Münster, darüber reden.
In dieser Lage konnte ich damals die Uebereinkunft selbst nicht einsehen, es bedurfteaber auch dieser Einsicht für mich nicht; denn die Bezeichnung: „in Gemäßheit des Brevevon Pius VIII." bürgte mir dafür, daß ich daran festhalten müsse, weil ich im Kirchlichendem Oberhaupte der Kirche Gehorsam schuldig bin. Ich erklärte dcsbalb und zwar wohlbe-dacht, eben die Worte gebrauchend: „ich würde an der gemäß dem päpstlichen Breve getroffe-nen Uebereinkunft festhalten." Ich mußte doch wohl die Ueberzcugung haben, daß nunin Hinsicht der gemischten Ehen alles abgemacht sey, und als mir nachher, undzwar erst hier, die Uebereinkunft zu Gesicht kam, und ich sah, in welchem Maaße katholischerScits Zugeständnisse gemacht waren, mußte diese meine Ueberzeugung die größteFestigkeit gewinnen.
„Ew. Excellenz scheinen nun meine oben erwähnte Erklärung — nicht über die Gren-zen dieser Uebereinkunft hinausgehen zu können — so bezeichnen zu wollen, als habe ich dadurchdie Sache auf den Culminationspunkt des Zwiespalts gestellt; ich habe aber nichts erklärt,als: den Standpunkt festhalten zu wollen, auf welchen die bewußte Ueber-einkunft die Sache gestellt hat."
Diese Antwort zeigt zweierlei. Zuerst blickt allerdings die Ansicht durch, dem gegebenen Ver-sprechen könne er entschlüpfen, wenn er die Instruktion nicht dem päpstlichen Breve gemäß finde,denn er habe eigentlich nur eine dem Breve gemäße Uebereinkunft zu halten versprochen, undzwar ohne die fragliche zu kennen. Wer eine solche Ausflucht sich erlaubt, der sollte sich docherinnert haben, daß er selbst vierzehn Tage vorher die Uebereinkunft von 1834, von welcherjene Instruktion ein wesentlicher Theil ist, als: „in Gemäßheit des Breve's geschlossen" bezeichnet hatte.