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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
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Es war dies die Frage, welche man den Bischöfen vorzulegen sich entschloß, indem man ihnendie römischen Ausfertigungen vorlegte. Zu dem Zwecke wurde zuvörderst der Erzbischof von Köln,Graf von Spiegel zum Desenberg, Königlicher Wirklicher Geheimer Rath und Mitglied desStaatsraths, nach Berlin berufen. Offenbar war dies in jeder Beziehung der erste Schritt, dergeschehen mußte.

Jener ausgezeichnete Prälat folgte sogleich dem an ihn ergangenen Rufe, und unterzog sich,nachdem er schon in Köln die Angelegenheit reiflich erwogen, der Beantwortung jener Frage mit derihm eignen Thätigkcit und Einsicht. Er erklärte der Regierung:

seiner gewissenhaften Ueberzeugung nach könne im Wesentlichen jetzt eine gemildertePraxis durchgängig eingeführt werden, indem die im Breve vorgeschriebenen Formen undErmahnungen von der Forderung des Versprechens der Verlobten absehen, welcher Punktallein den offenbaren Widerspruch der alten Sitte mit dem Landcsgesetze verursache.

Auf diese Erklärung hin wurde eine Uebereinkunft zwischen der Regierung und dem Erzbischofeabgeschlossen, welche die Grundlage der neuen Praris enthält. Sie war natürlich nicht für dieOeffentlichkeit bestimmt, allein da sie anderweitig dazu gelangt ist, so kann sie hier unbedenklichmitgetheilt werden (Beilage L.). Die Durchlesung dieses Actenstücks wird hinreichen, die verleum-derischen Gerüchte gewisser fanatischer Blätter über ihren Inhalt zu widerlegen. Sie mag wohlumgekehrt ein ehrenwcrthes Denkmal des Geistes heißen, von dem oben die Rede gewesen: jenesGeistes der gegenseitigen Anerkennung und der hohen Achtung vor dem Glauben, als einer Ange-legenheit des Gewissens, so wie des redlichen Bestrebens zwischen dem Staate und der katholischenKirche das Vcrhältniß des Friedens und der Duldung zu erhalten, worin Deutschland seine Ruheund seinen Ruhm gefunden hat.

Nach diesem Geiste wurde die Fassung, der die Auslegung nnd Anwendung des päpstlichenBreve betreffenden Artikel ganz dem Erzbischofe überlassen; durch den 13ten und Ilten Artikel folgtedie Regierung in ihrem billigen Sinne nicht sowohl den von jenem Prälaten geäußerten Wünschen,als sie ihm vielmehr in dem einen und andern Punkte freundlich entgegen kam.

Sobald des Königs Majestät diese Uebereinkunft genehmigt, begab sich der Erzbischof znseinen Suffraganen, den Bischöfen von Paderborn, Münster und Trier, um diesen die von allensehnlichst gewünschte Lösung der bestehenden Schwierigkeiten vorzulegen. Alle diese würdigen Bischöfeschlössen sich »ach reiflicher Ueberlcgung der Reihe nach mit eben so voller als freier Ueberzeugung demErzbischofe an.

Die Regierung blieb diesen bischöflichen Berathnngen durchaus fremd, nnd was von Cob-lenzer Konferenzen in dieser Beziehung gesagt worden, ist eine reine Erdichtung des ckournul clo IstöFvund seiner fanatischen Korrespondenten und Freunde. Der Erzbischof sandte im August die Aner-kennung der drei Bischöfe nach Berlin ein. Die Uebereinkunft trat sogleich von beiden Seiten insLeben. Während von der Regierung die nothwendigen Einleitungen getroffen wurden, um die denBischöfen zugesagten Maaßregcln der Ausführung zuzuführen, erließen die vier Bischöfe gleichlautend:erstlich das Rundschreiben an ihre Pfarrer bei Mitthcilung des Breve (Beilage !ss.),zweitens die Weisung an die General-Vikariate, zum Bescheiden der Pfarrer bei Anfragenoder bei Beschwerden (Beilage (?.).

Inhalt und Zweck dieser Erlasse sind in der Uebereinkunft (Artikel 1 7) so bestimmt und über-zeugend erörtert, daß es unnöthig seyn würde, etwas darüber hinzuzufügen. So trat denn nochim Laufe des Jabrcs l834 jene Maaßrcgel der Versöhnung und des Friedens in die Wirklichkeit.Es erfolgten Anfragen der Pfarrer, Beschwerden der Partheien, Bescheide, gerade wie es vorber-geschen war. Allein nicht ein einziger Fall des Widerstands Seitens der Pfarrer trat den Bischöfennnd ihren General-Vicariaten entgegen, in dem ganzen Zeiträume, der bis zum Ableben des Erz-bischofs im Julius 1835 verfloß. Nach diesem Todesfall dauerte ebenfalls die Ausführung nochein Jahr ungestört fort, sowohl im Erzstifte als in den drei Bisthümcrn. Doch wurden damals,großentheils aus Unkenntniß der Uebereinkunft und Instruction, und des wahren Sinnes der einge-führten Praxis, einige Bedenken achtungswcrther Männer kund, als sey diese letztere mit dem Brevenicht übereinstimmend. Wäre der Erzbischof von Spiegel nicht vor Abfassung seines Berichtes anden Papst und vor der damit wahrscheinlich verbundenen weiteren Veröffentlichung gestorben, sowürden diese und andere Mißverständnisse nicht eingetreten sehn. Ganz verschieden aber von diesenMißverständnissen, und dadurch nicht entschuldigt waren die Angriffe einiger Fanatiker, die ihren