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Jedoch so, daß ihr in einem gemeinschaftlichen Nefenter speisetund (wo dies bequem geschehen kann) eine Vorlesung aus der hei-ligen Schrift genießt. ' Keinem Bruder sei gestattet, ohne spccielleErlaubniß des zeitigen Priors seine Zelle zu verändern oder mit derZelle eines Bruders zu vertauschen. Die Zelle des Priors befindesich sogleich neben dem Eingang (d. h. dem Eingang zur Klausur),damit er jedem Ankömmling zuerst begegne und nach seinem Ermes-sen alles Thun und Lassen leicht einleiten kann.
4) Alle Brüder sollen in ihren Zellen bleiben oder neben den-selben im Nachdenken, in stiller Andacht und in Gebet Tag undNacht wachen, wofern sie nicht anderweitig gesetzlich beschäftigt sind.
5) Wer die canonischen Tageszeiten mit den Priestern nichtsprechen kann, der spreche sie nach den Constitutionen der heiligenVäter und nach dem von der Kirche gebilligten Gebrauch. Werauch dieses nicht kann, bete dafür während der nächtlichen Vigilien26 Vater Unser und verdopple diese Zahl an Sonn- und Festtagen,so zwar, daß er 67 Vater Unser statt der Laudes am Morgen undstatt jeder der übrigen canonischen Zeiten 7 Vater Unser, aber zurVesper deren 16 still für sich spreche.
6) Kein Bruder nenne irgend etwas sein Eigenthum, sondernAlles sei gemeinschaftlich unter allen Brüdern und werde ihnen vondem Prior, durch einen von ihm eigens dazu Ernannten, ausgc-theilt, soviel Jeder bedarf. Dabei werde Rücksicht auf eines JedenAlter und Individualität genommen.
7) Der Betsaal (das Oratorium) werde da wo es bequem ge-schehen kann, in der Mitte zwischen den Zellen erbaut und dort sol-len sich alle Brüder — sofern es bequem geschehen kann — täglichfrüh Morgens zur Meßfeier einfinden.
8) An Sonntagen und an jedem Tag wenn es für notwen-dig befunden wird, sollt ihr über Handhabung der Ordnung confe-riren und über das Heil eurer Seelen euch besprechen. Dabei sol-len auch alle Fehler und Sünden der Brüder (wenn solche began-gen worden sind) mit Nachsicht und Liebe geahndet werden.
S) Fasten sollt ihr täglich — außer an den Sonntagen —vom Fest der Kreuzerhöhung bis zum Sonntag der Auferstehung,wofern nicht Schwäche und Kränklichkeit oder irgend eine andere ge-rechte Ursache das Fasten verbietet; denn Notwendigkeit hat kein Gesetz.
10) Des Fleischessens enthaltet ihr euch, außer wenn das Fleischals Arzenei bei Schwache und Kränklichkeit dient. Da ihr oft ge-nötigt sein werdet, auf Betteln herumzuziehen und oft den Ort zuverändern (um euern Wirthen nicht beschwerlich zu fallen), so könntihr Gemüse in Fleischbrühe gekocht essen und auf der See selbstFleisch genießen.
11) Weil das Leben des Menschen auf Erden eine ewige Ver-suchung ist und alle die in Christo leben wollen, verfolgt werden;