(Zu Band I. Seite 48. — Karmeliter.)
Ä^enngleich die Karmeliter an historischer Bedeutsamkeit weit hin-ter den Benedictinern, Jesuiten ?c. zurückstehen, ja kaum eines Ver-gleichs mit denselben würdig befunden werden können, so gehörtensie doch geraume Zeit unter die Zahl der weitestverbreiteten Mönchs-vereine. Jeder aufmerksame Leser wird es mir daher zur Pflichtmachen, daß ich am Schluß des Werkes nachhole, was früher zugeben mir unmöglich war, nemlich: die ausführliche Regel, woraufdieser Orden sein Dasein gründete.
Der Generalvikar der Karmeliter-Barfüßer in Belgien undDeutschland, der Pater Thomas von Jesus von der Congregationdes heil. Elias hat mir die Sache sehr erleichtert, indem er in sei-nem 1617 zu Antwerpen erschienenen Werk: IZxposilio in omnessei'me HeAuIns 8anclorum lZasilü, ^UAUstini, Lencckicti, b'ian-cisci ac aüoium Oiclinum. giaccipuv in IleAulam grimitivamOarmolitaium etc. die ursprüngliche Regel des Patriarchen Al-brecht (sogar die diesem vorangegangen sein sollenden fabelhastenRegeln vom Propheten Elias her) und alle späteren Milderungender im 1. Band erwähnten Päpste —- ausführlich und wörtlichgibt. Ich folge seinem Beispiel und wähle die erste von Papst Jn-nocenz IV. decretirte mildernde Auslegung, welcher noch jetzt allestrengen Karmeliter folgen. Sic lautet:
1) Vor Allem ordnen wir an, daß ihr einen der Eurigen zumPrior haben sollt und zwar einen einstimmig oder durch Mehrheitder Stimmen der vernünftigeren Brüder zu diesem Amt Gewählten.Alle übrigen Brüder geloben ihm Gehorsam und werden alles mög-liche thun, diesem Gelübde durch die That zu entsprechen, auchkeusch sein und jedem Eigenthum entsagen.
2) Wohnen könnt ihr in euren Einsiedeleien, wo euch ein Platzdazu gegeben sein wird, der für Ausübung eurer Ordensobservanzsich eignet und nach des Priors und der Brüder Ansicht bequem ist.
3) Jeder von euch wird die Zelle einzeln bewohnen, welchenach der Anordnung des Priors und mit Uebcreinstimmung derübrigen Brüder ihm angewiesen ist.