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Verordnungen und Instruktionen über die Verwaltung der direkten Steuern und öffentlichen Kassen für den Regierungsbezirk Düsseldorf : amtlicher Abdruck
Entstehung
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XI
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XI

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Datum.

Monat. Jahr,

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18.Fbr

1823

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8

7.JuliII.Juv

18241326

9W

3. Mai12.Jan

13231333

11

26.Aug

1333

12

30.Jun

1833

13

14

28.Apr20.Jun

1824

1833

15

29.Dez

1814

16

21.Jun

1325

17

18

30.Apr28.Mai1. Okt.

183018301330

19

24.Fbr.

1831

20

9. Aug

1833

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28.Mrz16.Nov

,8211321

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18.Fbr.

1823

24

7. Juli

1824

25

II.Jun

1826

26

27

19.Augl5.Juli

18261829

Bezeichnung und Gegenstand

der

Verordnung.

II. Zulassung zum stehenden Gewerbe und

Steuereinrichtung von demselben.

Befugniß der Ortspolizcibchördcn zur Beaufsichtigung concessionirtcr

Künstler.

Desgleichen.

Allerhöchste Kabinetsordre, die Steuerpflichtigkeit der Apotheker, Pfand-leiher, Makler, Agenten und Kommissionairc betreffend.Steuerpflichligkcit der Privatversicherungsanstalten und Vereine.Zirkuläre der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzenüber de» Gewerbbctrieb im Grenz-Conlrolbczirkc.

Ausländer bedürfen zur Thcilnahme an dem inländischen Marktverkchrkeiner Steuer-Entrichtung.

Allerhöchste Kabinetsordre über dieGewerbesteuerfrciheit des Wochen-marktvcrkchrs der Ausländer.

Iii. Umherziehender G ew erb s be trieb.

a. Allgemeine Vorschriften über denselben.

Regulativ über den Gewerbsbctricb im Umherziehen.

Instruktion über dessen Ausführung.

d. Gewerbescheinfrcier Auf- umd Verkauf.

Bezeichnung der Gewerbe deren Betriebsart es mit sich bringt, unbe-stellte Arbeit zu suchen.

Verbot andere als sclbstgcwonncnc Waaren ohne Lösung eines Gewer-bescheins in der Umgegend des Wohnorts feil zu bieten.Marketenderinnen und andere Lictualienhändler bei größern und län-ger währenden Truppenübungen bedürfen keines Gewerbescheins.

Unter Polizeibczirk des Wohnorts ist der Bürgermeistcreibezirk zu ver-stehen.

Gcwcrbcscheinfrcier Aufkauf landwirthschaftlichcr Erzeugnisse in der Um-gegend des Wohnorts.

Unzulässigkeit umherziehender Schaustellungen mit Kindern oder anderenPersonen ohne deren Einwilligung.

c. Vorschriften über die Gewerbescheine und

deren Inhaber.

Anmeldung und Nachsuchung der Gewerbescheine.

Beschränkung der Gewerbescheine zu ermäßigten Steuersätzen auf einen

Regierungsbezirk.

Befugniß der Otrspolizcibehördcn zur Beaufsichtigung concessionirtcrKünstler.

Befugniß der Ortspolizeibehördcn zur Beaufsichtigung der Thierführcr,Musikmacher und Schausteller.

Polizeiliche Erleichterungen für Gcwerbcscheininhabcr, welche Waaren-bcstellungcn suchen.

Bekanntmachung der Königl. Regierung über denselben Gegenstand.Wenn der Gcwerbeschcininbabcr in den ersten 3 Monaten stirbt, wirdden Erben die vorausbezahlte Steuer erstattet.

Ist zu finden

AB.

AB.GS.

DRS.

AB.

GS.

1823

18241826

1826

18331833

GS.DRS.

AB.AB.

AB.

AB.

GS.

AB.GS.

1824

AB.

1825

5

AB.

1825

395

AB.

1330

277

AB.

1830

485

AB.

1831

81

AB.

1333

353

18211821

18251824

1826

18261830

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33761

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