XI
68
Datum.
Monat. Jahr,
69
6
18.Fbr
1823
7
8
7.JuliII.Juv
18241326
9W
3. Mai12.Jan
13231333
11
26.Aug
1333
12
30.Jun
1833
13
14
28.Apr20.Jun
1824
1833
15
29.Dez
1814
16
21.Jun
1325
17
18
30.Apr28.Mai1. Okt.
183018301330
19
24.Fbr.
1831
20
9. Aug
1833
21
22
28.Mrz16.Nov
,8211321
23
18.Fbr.
1823
24
7. Juli
1824
25
II.Jun
1826
26
27
19.Augl5.Juli
18261829
Bezeichnung und Gegenstand
der
Verordnung.
II. Zulassung zum stehenden Gewerbe und
Steuereinrichtung von demselben.
Befugniß der Ortspolizcibchördcn zur Beaufsichtigung concessionirtcr
Künstler.
Desgleichen.
Allerhöchste Kabinetsordre, die Steuerpflichtigkeit der Apotheker, Pfand-leiher, Makler, Agenten und Kommissionairc betreffend.Steuerpflichligkcit der Privatversicherungsanstalten und Vereine.Zirkuläre der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzenüber de» Gewerbbctrieb im Grenz-Conlrolbczirkc.
Ausländer bedürfen zur Thcilnahme an dem inländischen Marktverkchrkeiner Steuer-Entrichtung.
Allerhöchste Kabinetsordre über dieGewerbesteuerfrciheit des Wochen-marktvcrkchrs der Ausländer.
Iii. Umherziehender G ew erb s be trieb.
a. Allgemeine Vorschriften über denselben.
Regulativ über den Gewerbsbctricb im Umherziehen.
Instruktion über dessen Ausführung.
d. Gewerbescheinfrcier Auf- umd Verkauf.
Bezeichnung der Gewerbe deren Betriebsart es mit sich bringt, unbe-stellte Arbeit zu suchen.
Verbot andere als sclbstgcwonncnc Waaren ohne Lösung eines Gewer-bescheins in der Umgegend des Wohnorts feil zu bieten.Marketenderinnen und andere Lictualienhändler bei größern und län-ger währenden Truppenübungen bedürfen keines Gewerbescheins.
Unter Polizeibczirk des Wohnorts ist der Bürgermeistcreibezirk zu ver-stehen.
Gcwcrbcscheinfrcier Aufkauf landwirthschaftlichcr Erzeugnisse in der Um-gegend des Wohnorts.
Unzulässigkeit umherziehender Schaustellungen mit Kindern oder anderenPersonen ohne deren Einwilligung.
c. Vorschriften über die Gewerbescheine und
deren Inhaber.
Anmeldung und Nachsuchung der Gewerbescheine.
Beschränkung der Gewerbescheine zu ermäßigten Steuersätzen auf einen
Regierungsbezirk.
Befugniß der Otrspolizcibehördcn zur Beaufsichtigung concessionirtcrKünstler.
Befugniß der Ortspolizeibehördcn zur Beaufsichtigung der Thierführcr,Musikmacher und Schausteller.
Polizeiliche Erleichterungen für Gcwerbcscheininhabcr, welche Waaren-bcstellungcn suchen.
Bekanntmachung der Königl. Regierung über denselben Gegenstand.Wenn der Gcwerbeschcininbabcr in den ersten 3 Monaten stirbt, wirdden Erben die vorausbezahlte Steuer erstattet.
Ist zu finden
AB.
AB.GS.
DRS.
AB.
GS.
1823
18241826
1826
18331833
GS.DRS.
AB.AB.
AB.
AB.
GS.
AB.GS.
1824
AB.
1825
5
AB.
1825
395
AB.
1330
277
AB.
1830
485
AB.
1831
81
AB.
1333
353
18211821
18251824
1826
18261830
129
33761
64
37331
123
117
548
129
337
61
42117
119
12^