Indem wir diese hiernach ausgearbeitete Sammlung den Venvaltungs- und Kassen-Beamtenunseres Ressorts, deren gute Geschäftsführung dadurch beabsichtigt wird, zusenden, empfehlenwir die sorgfaltige und pünktliche Beobachtung derselben, mit der Aufforderung:
1) die Sammlung unter den Amtsinvcntarien zu notircn und gehörig aufzubewahren;
2) die in derselben Art besonders zugesendeten Verordnungen über Steuer- und Kassen-Angelegenheiten der Sammlung als Anlagen beizuheften, welches insbesondere mit denim Verzeichnis? genannten Verordnungen vorzunehmen ist.
Düsseldorf, den 23. Juni 1833.
Königliche Negierung,
Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, und der
Domaincn und Forsten.
An die
sammtlichen Herrn Landrathe, Bürgermeister, Steuer- und Gemcinde-Kasscn-Beamtendes Regierungsbezirks Düsseldorf.