Druckschrift 
Theologisches Gutachten über die Prediger-Bibel des Pastor Ed. Hülsmann
Entstehung
Seite
68
Einzelbild herunterladen
 

(>8

„Antheil an allen kirchlichen Gnadenmittcln, Anstalten und Ge-rechtsamen derselben, nnd Anspruch ans die Dienste der Kirche zuhaben." Denn,wenn nur die Gcmcindsglicdcr sind, welche (sieheZ. 3.) l) die Gnadenmittel der Kirche fleißig gebrauchen, 2) einerbauliches Leben fuhren, 3) sich der bestehenden Kirchciwrdnungunterwerfen, so sind die offenbar nicht als Gcmcindsglicder an-zusehen, bei welchen das Gcgenthcil von einem dieser drei Stücke,oder gar das Gcgenthcil von allen dreien sich findet. Diejenigenaber widerstreben offcnbarlich der Kirchcnordnung, welche dasGlaubcnsbckcnntniß der evang. Kirche verwerfen, welches dieKirchcnordnung will aufrecht gehalten wiffeu (Z. 78.), und wel-ches der ganzen Agende nicht allein zum G runde liegt, wie der In-halt aller Gebete und Formulare bezeuget, sondern auch von derselbenmit ausdrücklichen Worten als die feststehende und inl-ine r d a r g ü l t i g c N o r m für Lehre und Cultus anerkanntwird. (Siehe in der Vorrede zur Agende S. X. u. Xl.) — Und wenndann auch Nr. 1. im 3tcn F., oder gar auch noch Nr. 2. fehlt,der fleißige Gebrauch der Gnadcnmittel, fleißiger Kirchcubcsuch,(wie's so oft bei den llncvangclischcu ist) und der erbauliche Wan-del, so ist vollends an keinen Anthcil an den kirchlichen Gnaden-mitteln, Anstalten und Gerechtsamen zu denken. — Auf allediese Leute, es fehle nun eins der drei genannten Stücke oder alledrei, ist also bei einer Prediger-Wahl oder bei Ausübung andererkirchlichen Gerechtsame weiter keine Rücksicht zu nehmen; sie ste-hen eigentlich außer der Gemeinde, und haben in derselben nichtszu sagen und von ihr nichts zu fordern. Und wenn der größereTheil einer Gemeinde, ja, wenn es neun Zehnthcilc waren, derWahrheit so entfremdet ist, daß er die heilsame Lehre nicht leidenwollte, sondern sich Lehrer aufladet, nach dem ihm die Ohren ju-cken: so hatten diese neun Zehutheil nicht das Recht, dem kleiner»Hauflein, das am evang. Bckenntniß festhält, einen Prediger auf-zudringen; Kirche, Kanzel, Altar, Schule gehören nur dem kleiner»Häuflein sammt dem Recht, darüber zu verfügen und zu entscheiden.— Die große, vom evang. Glauben abgefallene Menge, könnte jadann, wenn's anders die Regierung gestattete, eine eigene Gemeindegründen, könnte eine Kirche bauen, Lehrnormen machen, wie's ihrgefiel (Röhr würde da mit seinem neuen Glanbensbekenntnißgute Dienste leisten), und darauf ihre Prediger verpflich-ten: das wäre doch redlich und aufrichtig gehandelt. Die Soei-