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1 (1838)
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katholische Theil bei Erziehung aller Kinder in der protestanti-schen Religion eine gewisse Gleichgültigkeit gegen die katholischeKirche, gegen die Pflichten der Erziehung verräth. Wenn übri-gens solche Gleichgültigkeit nicht vermuthet werden kann, odersich entschuldigen läßt, so soll die unthätige Assistenz (assisec-nu^l-ssslva) nicht Statt haben. Doch ist die eheliche Einsegnung zuertheilen.

7) Den katholischen Wöchnerinnen in gemischten Ehen, derenKinder von einem Prädikanten getaust sind, und in der prote-stantischen Religion erzogen werden, ist die kirchliche Aussegnungnicht zu verweigern, weil solche Verweigerung als eine Kirchen-strafc zu betrachten ist.

Ncbstdem haben die vier Bischöfe dem Könige von Preußendie schriftliche Versicherung gegeben, daß den Pfarrern nach eini-gen Iahren die Vollmacht würde eingeräumt werden, alle gemisch-ten Ehen in der Kirche einzusegnen. Das Begleitungs- undErläuterungsschreiben deS Kardinals Alban! über das BrevePius VtU ist den Pfarrern durchaus nicht mitzutheilen.

Instruktiv»»

an das hochw. Generalvikariat zu Köln.

In dem Sinne des päpstlichen Breves vom 25. März inznist die Behandlung der gemischten Ehen durch das Rundschreibenvom 43. d. M. den Pfarrern überlassen worden. Diesemnachbrauchen dieselben nicht mehr forthin über jeden einzelnen Fallzuvor erst zu berichten, und hört von Seiten der geistlichen Be-hörden die Prüfung der Sachverhältnisse und die Ertheilung derErlaubniß zur ehelichen Einsegnung auf. Den Pfarrern gibtdas päpstliche Breve und die ihnen in dem Rundschreiben erthcilteWeisung die Norm ihres Verhaltens. Weil aber Zweifel überden wahren Inhalt der Vorschriften, auch Fehlgriffe in ihrerBehandlung vorkommen können, daher Anfragen oder Beschwer-den veranlassen, so beauftrage ich das hochw. GcneralvikariatmitErledigung derselben, wobei besonders folgende Punkte im Augezu halten sind:

t) Die Kirchendisciplin in Betreff der gemischten Ehen istaus Rücksicht auf das allgemeine Wohl der Kirche vom aposto-lischen Stuhle so gemildert worden, daß die allerhöchste Cabinets-ordre von 4N25 über diesen Gegenstand befolgt werden kann,