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1 (1838)
Entstehung
Seite
22
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daß, da beide Theile es mit der Lehre der Kirche redlich mei-nen, desto eher die gewünschte Eintracht herbeigeführt, undden Wächtern der heiligen Lehre völlige Beruhigung gewährtwerde.«

Münster den 7. December 4827.

lgez-)

Erzdiözese Köln; Bisthum Paderborn. Januar 4828. DerHochwürdigstc Herr, Friedrich Clemens, Bischof von Paderborn,hat bei dem Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheitenden Widerruf der Instruktion an das Generalvikariat über diegemischten Ehen, nach Maßgabe der ^llocmio Sr. Heiligkeit desPapstes in dem Kollegium der Kardinäle vom 40. December 4837urkundlich unmittelbar eingereicht.

Geheime Instruktion

der königl. preußischen Regierung über die gemischtenEhen oder die sogenannten Koblenzer Artikel.

4) Der apostolische Stuhl hat die Disziplin rücksichtlich dergemischten Ehen so gemildert, daß dem königlichen Befehle vomJahre 4825, nach welchem die Kinder in der Religion des Ba-ters zu erziehen sind, Genüge geleistet werden kann.

2) Bon den Pfarrern kann nicht nur Alles in dem aposto-lischen Breve nichtVorbehaltene oder Borgeschriebene in Ausübunggebracht werden, sondern auch Alles darin Bestimmte ist in einemmildern Sinne zu nehmen und auszuüben.

2) Der katholische Theil ist durch Belehrung und Ermah-nung zur Erfüllung seiner Pflichten in Rücksicht der Erziehungseiner Kinder zu gewinnen.

4) Nach diesem Sinne ist mit dem katholischen Theile zuverfahren, und überhaupt nur mit Milde das Urtheil zu fällen.

5) Von der Forderung und Leistung des Versprechens, dieKinder in der katholischen Religion zu erziehen, ist gänzlich ab-zustehen.

6) Die unthätige Assistenz (assismmia passiv«) ist, so vielgeschehen kann, als etwas Außerordentliches, Ungewöhnliches undGehässiges einzuschränken, und dann nur zu leisten, wann der