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1 (1838)
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Köln, 6. Jan. Aus zuverlässiger Q'uelle wissen wir, daßder Herr Kapitularverweser des Erzbisthums Köln, DomdechantDi. Hüsgen, zur Wiederherstellung der früher bestandenen, aberin den letzten Semestern gestörten Ordnung des Studiengangesfür die katholischen Theologie - Studirenden an der Universität zuBonn sowohl, als im Klerikalseminar zu Köln bereits die geeig-neten Verfügungen und Genehmigungen erlassen hat. Dadurchwerden nun einerseits die Bedenklichkeiten beseitiget, welche denStudirenden über den Besuch einiger Vorlesungen und Repetitio-ncn gemacht worden sind, und andererseits wird dadurch demdringenden Wunsche eines großen Theilcs der Geistlichkeit und desPublikums entsprochen, daß jenen Uebclständen, welche für dieBildung des künftigen Klerus nur die größten Nachtheile habenmußten, auf angemessene Weise abgeholfen werden möchte. Auchkonnte der Herr Kapitularverweser um so weniger Anstand neh-men, jene Verfügungen und Genehmigungen zu erlassen, als diebetreffenden Professoren, Docenten, Vorsteher und Repetentenan der katholisch-theologischen Fakultät und imKonviktorium zuBonn, so wie im Klerikalseminar zu Köln, sämmtlich neuerdingsdem Hochwürdigen Metropolitankapitel eine Erklärung über ihrVerhalten in Ansehung des Urtheils vom apostolischen Stuhleüber die hermesischen Schriften vorgelegt haben, welche von demgesammten Kapitel als den Anforderungen des heiligen Vatersgenügend anerkannt worden ist. Mögen nun die Ordnung undder Fleiß, welche früher durchgängig unter den katholischen Theo-logie - Studirenden mit Freuden wahrgenommen wurden, auf dasbaldigste wieder hervortreten!

Hrvt» »«viSKiiiiz».

Erzdiözese Köln den 20. December i »Z7. Der Hochwür-digste Bischof von Münster, Kaspar Maximilian Frhr.Droste zu Vischcring, erklärt in der A. A. Zeitung wie folgt:

»Zur Urkunde der Wahrheit erkläre ich hierdurch öffentlich,daß ich in einem an Se. Exc. den Herrn Staatsminister vonAltenstein gerichteten Schreiben <t. <1. Münster, den 20. Sep-tember jgZ7, ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen habe,daß dem gegen das System und die Werke des ProfessorsHermes erlassenen päpstlichen Brcve durch Publikation dessel-ben gesetzliche Kraft verliehen werden möge, mit dem Zusätze: