Gründung und ältester Zustand des Christeuthums.
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es komme dem Wolke oder der Gemeinde ein eigenes Recht, ihreKirchendiener selbst zu wählen, ursprünglich zu. Allerdings ist eswohl nicht gut, einer Gemeinde einen Priester wider Willen auf-zudringen, zumal wenn sie erhebliche Ursachen gegen ihn hat, weilein Solcher nicht viel erbauen wird. Dennoch folgt daraus kei-neswegs, daß die Gemeinde dieses Recht ursprünglich habe,indem sie sich dessen damals nur provisorisch bedienen mußte, weildie Obrigkeit in dieser Hinsicht ihrem Amte nicht nachkam. Denndie Gemeinde hat so wenig ein eigen Recht, die Kirchendiener zuberufen und zu bestallen, als sie andere öffentliche Aemter undBedienungen im Staate vergeben darf. Und wenn zuweilen anein oder dem andern Orte die Gemeinde oder Einzelne ein solchesRecht besitzen, so haben sie es durch Bewilligung oder Ertheilungder weltlichen Obrigkeit erhalten, die wir uns in diesem Falle alschristlich und rechtgläubig zu denken haben. Weiter hat man nunaber daraus auch schließen wollen, die äußere Leitung der Kirchemüsse immer von der höchsten bürgerlichen Gewalt abgesondert be-stehen und entweder von der gesummten Geistlichkeit in corpore,oder von Einem aus ihrer Mitte unabhängig geführt werden, undalso in jedem Staate zwei von einander unabhängige Körper vor-handen sein, wovon der eine Kirche, der andere Staat heiße,deren jeder seine besondere und unabhängige Leitung hätte. Alleinwas wegen Mangels an obrigkeitlichen Anordnungen geschieht,das darf deswegen nicht als Regel betrachtet werden, wenn dieObrigkeit sich ihres Amtes, wie es erforderlich ist, annehmenwill. So ist auch nicht die Folge, daß dieselbe Macht, die denAposteln bei Gründung der Kirche zukam, auch dann, wenndie Kirche völlig eingerichtet und bestätigt ist, den mittelbar berufe-nen Kirchendienern zustehe, weil das Apostelamt etwas ganz beson-deres und von dem gewöhnlichen Kirchendienste eben so Verschiede-nes ist, wie sich vom Kirchcndienste die äußere Leitung der kirchli-chen Dinge unterscheidet. Und wie ein gewöhnlicher Kirchendienernicht selbst ein Apostel ist, so braucht auch der König nicht selbstein Priester zu sein, um die Kirche leiten zu können ^). Und
Bei den Römern wurden bekanntlich die Pontifices ans den Ma-gistratspersonen gewählt, und die Kaiser waren auch die k>ontitices ma-
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