4- In diesem Falle würde demnach nach(>)e ^ 5
—bloß — e, und folglich die innere Seiten»
fläche eines Kiosterqewölbes bloß in die Dickedesselben zu multiplictren seyn, UM den mas«flven Theil zu erhalten.
s. Giebt man aber nach der Vorschriftverschiedener Baumeister, unter andern Hrn.Meerweins (in oben §, 154. a. Schrift§.4 u ff) der äuß'Ni Gewölbfläche eine Ver-stärkung. wodurch die »nlere Gewölbdicke größerals die obere ausfällt, so wird man entwedernach (§-,549,) oder nach der Vorschrift (i)rechnen müsse», und vielleicht am besten thun,zwischen beyden Resultaten ein arithmetischesMittel zu nehmen,
§. '5s.
?i 11 merkun g.
I. Die bisherigen Vorschriften mögen hin»reichend sen», die gewöhnlichen bey Kloster»gewölben vorkommenden Fälle in der Kürze zuübersehen. Ich will also, was sonst in einzelnFälle» noch zu erörtern seyn »'ögre, um nichtzu weiliäufiig zu senn, dem eigene» Nachdemke» eines jeden überlassen, und daher sogleichzu den Kreuzgewölben übergehen.
II, Uni sich die Vorstellung von der Enc-stehungsarc eines solchen Kreuzgewölbes, und
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