cirt den Quotienten - in die Fläche des Drey,
ecks ^lL, so wird das Produkt den demDreyecke entsprechenden körperlichen AuS-f inll XXäL des Klostergewölbes geben.
6. Verlangt man den körperlichen Raumdes ganzen Klostergewölbes, so setzt man stattj n>-s .^repecl's nur die ganze Grundflächedes Gewölbes, wobey denn?> denvon einer jeden Gralhe, oder auch Bogen wieXmlVl beschriebene» runden Körper bedeutenkann, wenn nur allemahl unter ? die kreisför-mige Grundfläche dieses runden Körpers ver-standen w>rd.
Beweis. Weil die Klostergewölbe zu derClasse von Körpern (K. 124.) gehören, derenSchnitte, senkrecht auf die Höhe X?, alle ein,ander ähnlich sind, so erhellet der Beweis dieserVorschrift allgemein aus (§. 12s.) und bedarfalso keiner weilern Erläuterung.
§. '4?-Beyspie le.
I. Wenn die Gratste oder Kan-ten wie Xä. xc: s. w. elliptischeoder auch Kreisquadranten sind.
i. In diesem Falle ist der runde Körperwelcher durch einen solchen Quadranten wie
Xk