Druckschrift 
Verhandlungen der am 18. Juli 1842 abgehaltenen 4. Generalversammlung der Aktionäre der k. k. priv. Wien-Raaber Eisenbahn-Gesellschaft
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

Bei der 4. Rate 8 Stücke» » 3. » 46 »

» » 6. » 83 »

» » 7. » 96 »

Um die Nachsicht des Versäumnisses der Zahlmigsftist sind alle Besitzer der zur Einziehung geeigneten Aktienscheineeingeschritten, bis ans:

I Stück von der 4. Rate13 » » » 3. »

31 » » » 6. »

37 » » « 7. »

Unter diesen befinden sich jedoch 2 Stücke der 3. Rate, 2V Stück der 6. Rate und 21 Stück der 7. Rate von jenen,welche bei dem arretirten Kanzleidiener Franz Seemann, als angeblich von W. Malanotti versetzt vorgefunden und zu einer Zeitin gerichtliche Verwahrung genommen wurden, seit welcher diese Raten erst verfallen sind.

Die Gründe, welche zur Entschuldigung des Zahlmigsversanmnisses angeführt werden, sind: längere Abwesenheit»Nichterfahrung der Zahlungsansschreibnngen, Erkrankungen n. dgl.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß alle diese Aktienscheine nach der Strenge der Statuten für verfallen erklärtund eingezogen werden können.

Da aber für die meisten Besitzer beachtnngswerthe Billigkeitsgründe sprechen, und da nach mehreren geleistetenEinzahlungen bei der statutenmäßigen Verpflichtung zur Entrichtung 6 prvcent. Verzugszinsen, der Voraussetzung, daß Jemandmuthwilligerweise die Einzahlung in gehöriger Frist versäumen werde, nicht Raum gegeben werden kann, ja in diesen Ver-zugszinsen auch schon -eine der Verzögerung angemessene Entschädigung der Gesellschaft enthalten ist, so tragen wir auf dieNachsicht des Versäumnisses und auf die nachträgliche Annahme der Einzahlungen sammt 6 proccnc. Verzugszinsen mit Be-stimmung einer angemessenen Frist an.

Die Einzahlungen, welche auf jene 84 Stücke Aktienscheine der 4. bis 7. Rate, für welche keine Nachsichts-Gesuche eingelaufen, so wie auf 12 Stück verfallene Aktienscheine der 2. und 3. Rate nicht geleistet worden sind, betragen22650 fi.

Wir ersuchen Sie demnach, daß Sie 1) Ihre Aeußerung über die Frage: ob sie mit der oben beantragten Nachsichtder versäumten Einzahlungsfrist für jene 149 Stück Aktienscheine, in Ansehung welcher die Nachsichtsgesuche vorliegen, einver-standen sind? — abgeben, 2) uns ermächtigen wollen, für die übrigen nunmehr als verfallen zu ciklärenden 96 Stücke neueAktienscheine auszugeben.

In Ansehung derjenigen 149 ^lktienscheinc, für welche durch die vorliegenden Gesuche bereitseingeschritten worden ist, wurde von der General-Versammlung einstimmig die Nachsichtder versäumten Frist zugestanden.

Was aber jene 84 Stücke Aktienscheine betrifft, welche seit der 4. Raten-Einzahlung imRückstände sind, ohne daß bisher für dieselben eine Nachsicht augesucht worden ist, soentspann sich hierüber eine lebhafte Erörterung. Herr August Blnhdorn beantragte eineUnterscheidung derjenigen Aktienscheine, welche nach den Beschlüssen-der früheren General-Versammlung bereits für erloschen erklärt sind, von jenen, bei welchen dies der Fallnicht ist, und wollte bezüglich der Letzteren allein die vorläufige Aufforderung zur Ein-zahlung, und sohin erst deren Ungiltigkeits-Erklärung, insoferne der Aufforderung in demkundzumachenden Termine nicht Genüge geleistet würde.

Ueber die dagegen von dem Herrn Direetious-Präses gemachte Bemerkung, daß noch keine Ungiltig-keits-Erklärung der General-Versammlung vorliege, sondern von der letzten nur die Vorberei-tung einer solchen dem Ermessen der Direktion für jeden einzelnen Fall anHeim gestellet wurde,und nachdem Herr Wilhelm Heinrich Cdler von Wertheimstein, Ehef desGroßhandlungshauses von Wertheimstein seel. Sohn, die Frage gestellet hatte: ob