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überhaupt die Ausfertigung neuer für die uugiltig erklärten früheren Aktien gestattetsei, welche Frage vom Herrn August Blühdortt mit der Berufung auf die §. K u. 23!!t. 0. der Statuten bejahend beantwortet wurde, nud nachdem der k. k. Herr Commissärdiese §8. laut vorgelesen hatte, — beschloß die General-Versammlung einstimmig: daß derDirektion das Recht eingeräumt fein soll, im Falle, wenn wegen dieser 84 Stück Aktienschci-ne innerhalb 3 Monaten nach der dazu auffordernden Kundmachung Nachsichtsgesnche über-reicht werden sollten, nach Maßgabe des Beschlußes der 3. General-Versammlung dieangesnchte Nachsicht ertheilen zu können, wogegen nach diesem Zeiträume sowohl diese,als auch die früher schon verfallenen 12 Stücke Aktienscheine mit der 2. und 3. Raten-Einzahlung eingezogen, als verfallen bekannt gemacht, und dafür neue Aktienscheineausgegeben werden sollen.
Der Herr Präses fnhr sodann in seinem Vortrage fort:
Noch muß ich Ihre Aufmerksamkeit auf die vou Sr. k. k. Majestät allerhöchst resolvirte Staatseisenbahn «achTriest leuken, welche sich au unsere Glogguitzer Bahn anschließe« wird, und deren Ausführung nahe bevorsteht.
Es bedarf keiner Erörterung, welche bedeutenden Vortheile unserer Bahn aus dieser Verbindung entspringen müssen,durch die ihr eine lohnende Theilnahme an der Verfrachtung nicht blos der Erzeugnisse Steyermarks, Kärntens, Kramsund des Küstenlandes, sondern auch >der Handelsartikel des adriatischen Meeres gesichert wird.
Wir dürfen daher eine erhebende Genugthuung darin finden, zuerst den Gedanken dieser europäischen Bahngeweckt, den Anfang dieser großen commerziellen Linie würdig hergestellt, und dadurch die erste Grundlage zu ihrer weiterenAusführung gegeben zu haben, und wir können bei der schon dermal im ersten Betriebsjahre sich darstellenden, der allgemeinenVerzinsung entsprechenden Rente nihig die nahe Zukunft abwarten, welche Ihnen den Dank des Vaterlandes und einebessere Verzinsung ihrer aufgewendeten Kapitalien verspricht.
Hiebe! können wir nicht bezweifeln, daß sie nnS ermächtigen werden, in Verhandlungen und definitive Abschlüsse vonVerträgen in Beziehung auf die Staatsbahncn einzugehen.
Herr August Blnhdorit äußerte seine Meinung dahin, daß die Direktion zur dießfälligen Ein-gehung in Verhandlungen zwar ermächtiget sein, zur definitiven Abschließung einesVertrages aber vorläufig die Zustimmung einer außerordentlich einzuberufenden General-Versammlung einholen solle.
Dieser Meinung trat auch Herr I.. C. H. Kraus bei; nachdem aber Herr Direktor LudwigRobert erinnerte, daß die Staatsverwaltung voraussichtlich sich nicht herbeilassenwürde in Verhandlungen einzugehen, wenn die hierzu bestimmten Bevollmächtigten zueinem definitiven Abschluße nicht berechtiget werden, und die Einberufung einer außer-ordentlichen General-Versammlung mit zu vielem Zeitaufwande verknüpft sei; nachdemweiters von dem Herrn Johann Ntayer, Chef des Großhandlungshauses Stametz kComp, die Meinung geäußert wurde, es sei für derlei Verhandlungen überhaupt zweck-mäßiger, der Direktion unmittelbar das Beste der Unternehmung anzuvertrauen, als derenVerhandlungen zu lähmen, nachdem sofort diese Aenßeruug überwiegenden Anklang fand:so beantragte Herr Johann Ntayer und Herr Hofagent Math, von Jurkovits dieAbstimmung. Herr August Blnhdorit nahm jedoch seinen Vorschlag mit der Bemerkungzurück, daß er durchaus kein Mißtrauen gegen die Direktion habe aussprechen , sondernnur die auf ihr lastende moralische Verantwortlichkeit habe erleichtern wollen, und eswurde die Direktion sowohl zu Verhandlungen, als auch zum definitiven Abschluße überdieselben in Beziehung aus die, mit den Staatsbahncn einzugehenden Rechtsverhältnisseeinstimmig ermächtiget-