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Die magnetische und electrische Kraft in ihrer Anwendung überhaupt und als Ersatzmittel der Dampfkraft dargestellt
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curen in den Gang gebracht worden sind, so hat die auf-geklarte Königl. Sächsische Regierung sich hierdurch bewogengefunden, unter dem 4, Aug. I84l ein förmliches Gesetzüber die Beschränkung des Gebrauches zu erlassen, welchendas Publicum vom Lebensmagnetismus als Heilmittel zumachen geneigt seyn könnte: eine Verordnung, in derenEingang mit Recht gesagt wird:Neuere Erfahrungenhaben gezeigt, daß über das Verhältnis des Lebensmagne-tismus, als Heilmittel in Krankheiten, zur Medicinalpolicei,mehrfach irrthümliche Ansichten herrschen, durch welche diegehörige Handhabung der gesetzlichen Vorschriften rücksicht-lich desselben erschwert, und zu unbefugten Uebergriffen inden Bereich der ärztlichen Wirksamkeit Anlaß gegeben wor-den ist;" während zugleich darauf hingewiesen ist, daßbei dem Lebensmagnetismus wegen seiner in ärztlicherHin-sicht noch nicht gehörig durchforschten Natur, eine genaueControle der damit anzustellenden Versuche nicht entbehrtwerden kann.

Magnetiseurs auszugehen pflegen. UebrigenS ist diese Mode-Thor-heit nicht einmal neu; Vieles davon läßt sich schon als im grauenAlterthuine eristirend nachweisen: wie längst schon von dem treffli-chen Philosophen I. A. Eberhard in seiner historischen Abhand-lung über den Ursprung der heutigen Magie, und von dem bekann-ten Alterthumsforscher F. A. Wolf in s.Beitrage zur Geschichtedes magnetischen Somnambulismus aus dem Alterthume// fürAlle, die Ohren haben, zu hören, und Augen, zu sehen, deutlichnachgewiesen worden. (Vcrgl. Bd. 2. der Berliner Monatsschriftvon 1787, wo diese beiden Aufsätze S. 0 34 und S. 209249abgedruckt sind, während sich eben daselbst S. 77 u. ff. die vor-stehend nütgetheilte Erklärung des Hofrath Zimmermann findet.)

V.