Frage M. 157
Marc. 2, 27. Der Sabbath ist um des Menschen willengemacht, und nicht der Mensch um des Sabbaths willen.
2. zum Besuchen des öffentlichen Gottesdienstes; (siehe
Fr. 65.)
3. zum Veten und Lesen der h. Schrift, wie auch-
zu Betrachtungen der Größe Gottes im Bucheder Statur;
4. zum Umgang mit Frommen.
Vorzüglich sind die Sonn- und Fest-Tage zum Be- »s uchen des öffentlichen Gottesdienstes auzuweudcn. Deröffentliche Gottesdienst ist bestimmt:
1 zur Verkündigung des göttlichen Wortes, das nützeist zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung und zurZüchtigung in der Gerechtigkeit; 2 Tim. 3, iL—17.Colosscr 3, IL.
2. zur Feier der heiligen Sacramentc; Apostg. 20, 7.
Z. zumgemeiuschaftlichen Dank für allgemeine Wohltha»ten; Psalm 26, 6 — 8.
4. zur allgemeinen Fürbitte, z. B. für Segen des
gepredigten Wortes, für Abwendung allgemeinerPlagen u. f. w. Ephescr 6, 18 —16.
5. zum Bekenntnisse allgemeiner Sündbaftigkeit; Hebr.
10, 21 —2Z.
6. zur Beförderung der Christlichen Liebe und Demuth;
Ephes. 3, 16 — 19.
7. zum Christlichen Almosengebcn; I Cor. 16, 2.
Keiner darf steh darum von der Christlichen Gemein- ?schaft absondern. Die Behauptung, daß man sich zu Hausebesser erbauen könne wie in der Kirche, zeugt meisteu-theils von einem geistlichen Stolze. Der Befehl Gotteslautet:
Hebr. k0, 2S. Lasset uns nicht verlassen unsere Versamm-lung, wie Etliche pflegen.
Schon Psalm 81, II. wird bezeuget: Ein Tag in deinen Vor-öfen ist besser, denn sonst tausend. Zch will lieber der ThürUten in meines Gottes Hause, denn lange wohnen in der Gott-losen Hütte,