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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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157
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Frage M. 157

Marc. 2, 27. Der Sabbath ist um des Menschen willengemacht, und nicht der Mensch um des Sabbaths willen.

2. zum Besuchen des öffentlichen Gottesdienstes; (siehe

Fr. 65.)

3. zum Veten und Lesen der h. Schrift, wie auch-

zu Betrachtungen der Größe Gottes im Bucheder Statur;

4. zum Umgang mit Frommen.

Vorzüglich sind die Sonn- und Fest-Tage zum Be- »s uchen des öffentlichen Gottesdienstes auzuweudcn. Deröffentliche Gottesdienst ist bestimmt:

1 zur Verkündigung des göttlichen Wortes, das nützeist zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung und zurZüchtigung in der Gerechtigkeit; 2 Tim. 3, iL17.Colosscr 3, IL.

2. zur Feier der heiligen Sacramentc; Apostg. 20, 7.

Z. zumgemeiuschaftlichen Dank für allgemeine Wohltha»ten; Psalm 26, 6 8.

4. zur allgemeinen Fürbitte, z. B. für Segen des

gepredigten Wortes, für Abwendung allgemeinerPlagen u. f. w. Ephescr 6, 1816.

5. zum Bekenntnisse allgemeiner Sündbaftigkeit; Hebr.

10, 212Z.

6. zur Beförderung der Christlichen Liebe und Demuth;

Ephes. 3, 16 19.

7. zum Christlichen Almosengebcn; I Cor. 16, 2.

Keiner darf steh darum von der Christlichen Gemein- ?schaft absondern. Die Behauptung, daß man sich zu Hausebesser erbauen könne wie in der Kirche, zeugt meisteu-theils von einem geistlichen Stolze. Der Befehl Gotteslautet:

Hebr. k0, 2S. Lasset uns nicht verlassen unsere Versamm-lung, wie Etliche pflegen.

Schon Psalm 81, II. wird bezeuget: Ein Tag in deinen Vor-öfen ist besser, denn sonst tausend. Zch will lieber der ThürUten in meines Gottes Hause, denn lange wohnen in der Gott-losen Hütte,