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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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156
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Sonntag ZK.

Die Arbeit ist für den sündigen Menschen eben sonothwendig, wie die Ruhe. Die Bestimmung dcö Herrn,wonach er sechs Tage zur Arbeit und einen zur Ruhefestgesetzt hat, ist den Kräften Leibes und der Seele an-gemessen, und keine andere menschliche Ordnung hat da-gegen aufkommen können. Auch in nnserm irdischen Be-rufe müssen wir treu sein, und denselben nicht allein umdes Broderwcrbcs willen, sondern auch als Befeblund Auftrag des Herrn erfüllen, dann wirb uns die Ar-beit Freude und keine Last sein.

1 Thess. 4, ll12. Ringet darnach, daß ihr stille seid,und daS Eure schaffet, und arbeitet mit euer» eigenen Hände»,wie wir euch geboten haben; aus daß ihr ehrbarlich wandelt ge-gen die, die draußen sind, und ihrer keines bedürfet.

2 Thess. 3, tv13. Und da wir bei euch waren, geböte»wir euch solches, daß, so Jemand nicht will arbeiten, der soll auchnicht essen. Denn wir hören, daß Etliche unter euch wandelnunordentlich, und arbeiten nichts, sondern treiben Vorwitz. Sol-chen aber gebieten wir, und ermahnen sie, durch uuserü HerrnJesum Christum, daß sie mit stillem Wesen arbeiten und ihr ei-genes Brod essen,

Sechö Tage sollen wir arbeilen, am siebenten istder Sabbath des Herrn, unseres Gottes, da sollen wirkeine Arbeil thun, sondern densclbigen heiligen. Ur-sprünglich war der Samstag zum Sabbath-, Rube- oderFeier-Tage vom Herrn verordnet worden, weil Gott andiesem Tage aufgebort hatte zu schassen; und Arbeit andiesem Tage war bei Todesstrafe verboten. 2 Mos. RH 2.Die Apostel, geleitet von dem heiligen Geiste, haben dieseFeier von dem siebenten auf den ersten Tag der Wocheverlegt, weil Christus an dem Tage von den Todtcn auf-erstanden ist. Darum heißt dieser Tag auch Tag desHerrn. Heiligen sollen wir diesen Tag, indem wirihn anwenden:

1. zur Ruhe von den täglichen Geschäften;

Mein erlaubt sind an Sonn- und Fest-Tagen Werkeder Roth, Werke der Liebe und solche, die zum öffent-lichen Gottesdienste gehören, z. B. Löst! nnz bei Brand-unglnck, Krankenpflege, Zubereitung der nothweudigeuLebensmittel. Da heißt es: