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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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154 Sonntag 37.

gm auf verschiedene Weise, mit Gcfängnkßstrafe, Ehr-losigkeit, ja selbst mit Todesstrafe. Die geistlichenStrafen sind ein nagendes Gewissen, Trostlosigkeit, Ver-zweiflung und zuletzt für den Verstockten die ewige Ver-dammniß.

Hesekiel 17, 19. Darum spricht der Herr Herr also: Sowahr als ich lebe, so will ich meinen Eid, den er verachtet hat,und meinen Bund, den er gebrochen hat, auf seinen Kopf brin-gen. 3 Moses 24, 16. Sacharyas S, 4.

IV. Wie kann man sich vor einem falschen Eidebewahren?

Um uns vor einem falschen Eide zu bewahren,müssen wir:

I. Alles vermeiden, was zum Schwören eines EidesVeranlassung geben könnte;

Z. lieber einen kleinen Nachtheil ertragen, als einenEid veranlassen;

Z. vor dem Eide uns recht prüfen, und uns den le-bendigen Gott recht vergegenwärtigen;

4. mit Wachen und Beten der heiligen Handlung ent-gegen gehen.

Zur Verhütung eines falschen Eides liegt vornehm-lich der Obrigkeit auf:

1. den Eid nur im Nothfall zu fordern;

2. keinen Leichtsinnigen und Ungläubigen zum Eide

zuzulassen;

3. die Schwörenden mit der Wichtigkeit des Eides be-

kannt machen zu lassen;

4. durch Wort und That selbst Ehrfurcht vor dem

Eide zu bezeugen.

Auch diejenigen machen sich eines falschen Eides schul-dig, welche Andere zur Ablegung eines falschen Eidesauffordern, sowie die sich sehr schwer versündigen, welchewissentlich einen falschen Eid schworen lassen. Auch die