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gm auf verschiedene Weise, mit Gcfängnkßstrafe, Ehr-losigkeit, ja selbst mit Todesstrafe. — Die geistlichenStrafen sind ein nagendes Gewissen, Trostlosigkeit, Ver-zweiflung und zuletzt für den Verstockten die ewige Ver-dammniß.
Hesekiel 17, 19. Darum spricht der Herr Herr also: Sowahr als ich lebe, so will ich meinen Eid, den er verachtet hat,und meinen Bund, den er gebrochen hat, auf seinen Kopf brin-gen. 3 Moses 24, 16. Sacharyas S, 4.
IV. Wie kann man sich vor einem falschen Eidebewahren?
Um uns vor einem falschen Eide zu bewahren,müssen wir:
I. Alles vermeiden, was zum Schwören eines EidesVeranlassung geben könnte;
Z. lieber einen kleinen Nachtheil ertragen, als einenEid veranlassen;
Z. vor dem Eide uns recht prüfen, und uns den le-bendigen Gott recht vergegenwärtigen;
4. mit Wachen und Beten der heiligen Handlung ent-gegen gehen.
Zur Verhütung eines falschen Eides liegt vornehm-lich der Obrigkeit auf:
1. den Eid nur im Nothfall zu fordern;
2. keinen Leichtsinnigen und Ungläubigen zum Eide
zuzulassen;
3. die Schwörenden mit der Wichtigkeit des Eides be-
kannt machen zu lassen;
4. durch Wort und That selbst Ehrfurcht vor dem
Eide zu bezeugen.
Auch diejenigen machen sich eines falschen Eides schul-dig, welche Andere zur Ablegung eines falschen Eidesauffordern, sowie die sich sehr schwer versündigen, welchewissentlich einen falschen Eid schworen lassen. Auch die