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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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153
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Frage I0l, W3. IS3

weil Gott allein das Herz kennet und unter allenUmständen Zeuge und Nichter sein kann.

l Kön. 8, 39. Du allein kennest das Heei aller Kinder derMenschen. 5 Mos. 0, 13. Matth. 5. 33 37.

2. Nur die Obrigkeit darf die Ablegnng eines Eides

verlangen oder vorschreiben, weil sie nur den falschSchwörenden mit der bürgerlichen Strafe bestra-fen kann, und weil dadurch allein dem allcrschreck-lichstcn Mißbrauche des Eides vorgebeugt wird.

Rom. 13, 1. Die Obrigkeit ist Gottes Dienerinn, dir zu gut.Thust du aber Böses, so fürchte dich; denn ste trägt daS Schwertnicht umsonst, sie istGvttes Dicnerinu, eine Rächerinn zur Strafeüber den, der Böses thut. Esra 19, S. 2 Chronica 3s, 13.Nehemia 13, 2S.

3. Die Noch muß ihn gebieten, um dadurch Treue und

Wahrheit zu Gottes Ehre und des Nächsten Heilzu erhalten und zu fördern. 2 Mos. 22, 11) II.Hebräer si, IL.

IV. Welche Eigenschaften muß derjenige haben,der einen Eid schwören darf?

Der einen rechtmäßigen Eid soll schwören können,muß:

1. seinen völligen Verstand haben; weder Kinder noch

Schwachsinnige dürfen zum Eide zugelassen werden.

2. Er muß an den lebendigen Gott glauben, und we-

nigstens bürgerlich unbescholten sein.

3. Cr muß die Sache, die er beschwören will, genau

kennen; und

ll. für die wichtige Handlung recht vorbereitet sein.

V» Welche schreckliche Folgen hat der falsche Eid?

Wenn Jemand wider besser Wissen und Gewissen dieUnwahrheit bezeuget, oder das, was er zusagt, nicht hal-ten will, so ist das ein falscher Eid oder ein Mein-eid. Der falsche Eid zieht bürgerliche und göttliche,zeitliche und ewige Strafen nach sich. Tie bürgerlicheObrigkeit bestraft den falsch Schwörenden und Meineidi-