ISO Sonntag 36.
den Namen Gottes bei Gemüthsbcwcgungcn, das gedan-kenlose Aussprechen von Segensformcln, das Verspottendes Wortes und der Sacramcnte, des Gottesdienstes undaller Einrichtungen, welche die Verherrlichung des göttlichenNamens und das Wohl unsterblicher Seelen bezwecken,sowie auch Unbußfertigkeit, Heuchelei, Mcnschenfurchtund Gottlosigkeit.
Im alten Testamente mußte die Lästerung des gött-lichen Namens mit dem Tode bestraft werden. 3 Mos.84, 14 — 16.
Geboten ist dagegen in diesem Verbote:
Z. daß wir den heiligen Namen Gottes anders nicht,denn mit Furcht und Ehrerbietung gebrauchen;
Zesaia 8, 13. Sondern heiliget den Herrn Zebaoth. Denlasset eure Furcht und Schrecken sein.
8. daß wir Gott recht bekennen;
Matth. 10. 32. Wer mich bekennet vor den Menschen, denwill ich bekennen vor meinem himmlichen Vater.
3. daß wir den Namen des Herrn anrufen;
Npostelg. 2, 21. Und soll geschehen, wer den Namen deSHerrn anrufen wird, soll selig werden.
4. daß wir Gott mit Gedanken, Worten und Werken
preisen..
Col. 3, 17. Und Alles, was ihr thut mit Worten oder mitWerken, das thut Alles in dem Namen des Herrn Jesu, unddanket Gott und dem Vater durch ihn.
Der schreckliche Mißbrauch des göttlichen Namensin unfern Tagen fordert uns laut auf, durch Gebet,Wort und That demselbigen zu wehren.
Sonntag XXXVl?.
Frage IVI. Mag man aber auch gottselig bei dem NamenGottes einen Eid schwören?
Antwort. Ja, wenn es die Obrigkeit von ihren