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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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149
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Frage v!1, 100. 149

Das dritte Gebot verbietet den Mißbrauch dcö gött- Fr. 99.liehen Namens.

Durch Name des Herrn" werden bezeichnet: *

S. die besonderen Benennungen, wodurch der Schöpfervon der Ereatnr unterschieden wird, z. B. Ieho--vah, Herr, Gott u. s. w. 2 Mos. 3, 14. u. 0, 3;

2. seine Eigenschaftci z Ps. 106, 82.

3. das Wesen Gottes selbst. 3 Mos. 28, 38.

Mißbrauchen heißt, eine Sache leichtsinnig oder zum »unrechten Zwecke gebrauchen.

Der Name Gottes wird gemißbraucht durch Fluchen,nnnöthiges Schwören, Gotteslästerung und durch einenfalschen Eid.

Fluchen ist, mit Nennung des göttlichen Namens,sich oder Andern BöseS wünschen Jacobi 3, 8 10.Das Fluchen beleidigt Gottes Majestät, und ist eine Ent-ehrung für den Menschen.

Rom. ! 2, 14. Fluchet nicht.

Schwören heißt, seine Aussage mit Anrufung dergöttlichen Eigenschaften bethcncrn. Nicht das Schwörenan sich, sondern das leichte, leichtsinnige, unuö-thige und falsche Schwören ist verboten. Matth.3, 37. (Fr. 101.)

Gotteslästerung ist es, wenn man Gott, demHöchstvol lkommenen, Ilnvollkommenhciten zuschreibt. Bö-ses von ihm redet, oder seine Wege und Gerichte tadelt.

S Mos. 2t, iS. Welcher des Herrn Namen llistert, der solldes TodeS sterben, die ganze Gemeine soll ihn steinigen.

Fesaias 37, 23 24

Der falsche Eid oder Meineid ist eine sehr schwereVersündigung gegen Gott.

Auch durch Stillschweigen zu solchen schweren Süil-Fr. l 00.den, wo wir wehren, verbieten und strafen können, ziehenwir uns schon Gottes Zorn und Strafe zu. 3 Mos. 3,1.

Zu dem im dritten Gebote Verbotenen gehöret na-mentlich noch der nnnöthige und leichtsinnige Gebrauch