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Christlicher Religionsunterricht nach Anleitung des Heidelbergischen Catechismus
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140 Sonntag 34.

läugnen das ungöttlicho Wesen, und die weltlichen Lüste, undzüchtig, geeecht und gottselig leben in dieser Welt.

Römer 3, 3l. Wie? Heben wir denn das Gesetz auf durchden Glauben? DaS sei ferne! Sondern wir richten das Gesetz auf.

Zoh. Ich 15. Liebet ihr Mich, so haltet meine Gebote.

Iacobi I, 25. Wer aber durchschauet in das vollkommeneGesetz der Freiheit, und darinnen beharret, und ist nicht einvergeßlicher Hörer, sondern ein Thäter: derselbige wird seligsein in seiner That..

* Bei der Auslegung der zehn Gebote müssen, nachdem Unterricht Christi und der Apostel, folgende Grund-sätze beobachtet werden:

1. In einem jeden Gebot ist ein Verbot, in einem

jeden Verbot ein Gebot.

2. Wo eine Haupttugend geboten, oder ein Haupt-

laster verboten ist, da werden alle damit in Ver-bindung stehende Tugenden oder Laster gebotenoder verboten.

3. Das Gesetz stehet nicht blos auf das Acußere der

Handlung, sondern auch auf die Gedanken undGesinnungen des Herzens.

Römer 7, 14. Wir wissen, daß das Gesetz geistlich ist.Matth. 22, 37 39. Matth, s, 214S.

gZ Die erste Tafel des Gesetzes enthält die vier ersten^ ' ' Gebote und lehret, wie wir uns sollen gegen Gott ver-halten; die zweite Tafel enthält die sechs andern Gebote,vom fünften bis zum zehnten, und lehret die Pflichtengegen den Nächsten. Die Pflichten gegen uns selbst sindm beiden Tafeln ausgesprochen. Die Vorrede zu denzehn Geboten bezeichnet uns theils den Gesetzgeber nachseiner HerrlichkeitIch bin der Herr, dein Gott",'theils die Verpflichtung zum Halten der Gebote von Sei-ten der MenschenDer ich dich aus Egyptenlaud, auSdem Dicnsthause, geführt habe". Die Erlösung durch Chri-stum ist für den Christen ein noch weit größerer Verpflich-tungsgrund zum Halten deS Gesetzes, als die Befreiungaus Egyptens Sclavcrei.

Fr. 94. Du sollst keine andere Götter vor mir ha-ll. Va.ben. Der lebendige, dreieinige Gott, Vater, Sohn und