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Leitfaden für die Aktionäre der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- Kompanie : zum Gebrauch bei Generalversamml.
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frei von jeder Persönlichkeit, eine solche Aufzählung dochleicht auf Thatsachen angewendet werden könnte, vonwo aus Persönlichkeiten nicht mehr weit zu suchen seinmöchten.

Aber so viel dürfte unwiderleglich erscheinen, daß,selbst bei den idealsten und fest begründetsten Rechtlich-keitsgefühlen, eine ganz gleiche Theilnahme an ganzverschiedenen gewerblichen Unternehmungen kaum ge-dacht »Verden kann. Wenn z. E. die fraglichen An-stalten in ihren Absichten und Zwecken sich schnurstracksentgegenstehen, so ist gewiß, daß es über mensch-liche Kräfte geht, in vorkommenden Fällen mit ganzfleckenloser Unpartheilichkeit zu urtheilen; denn, um unseines sehr gewöhnlichen Sprichworts zu bedienen,Nie-mand kann gleichzeitig zweien Herren dienen." Es istdies ein alter abgedroschener Gemeinplatz, aber es wirdzugegeben »Verden müssen, daß er in dein vorliegendenFalle volle Geltung hat. Wir behaupten, daß esimmer und immer vorkommen »verde, daß ein undderselbe Mann, der zwei verschiedenen industriellenInstituten vorsteht, unwillkürlich von dem einen mehrangezogen wird, als von dein andern. Die Eollegen-schaft, welche daraus hervorgeht, daß hier stets dieselbenMänner den verschiedenen Industrie-Unternehmungen vor-angehen, ist gewiß und wahrhaftig ein großer Ue-belstand. Inzwischen ist dies keine Sache, Ivo »viruns Borschläge zur Abänderung erlauben, sondern essind dies Eigenthümlichkeiten Leipzigs, über welche wirdurch allseitige Beleuchtung Belehrung herbeizuführenhoffen; denn wahrlich, die Abhülfe scheint uns kcin Kin-