frei von jeder Persönlichkeit, eine solche Aufzählung dochleicht auf Thatsachen angewendet werden könnte, vonwo aus Persönlichkeiten nicht mehr weit zu suchen seinmöchten. —
Aber so viel dürfte unwiderleglich erscheinen, daß,selbst bei den idealsten und fest begründetsten Rechtlich-keitsgefühlen, eine ganz gleiche Theilnahme an ganzverschiedenen gewerblichen Unternehmungen kaum ge-dacht »Verden kann. — Wenn z. E. die fraglichen An-stalten in ihren Absichten und Zwecken sich schnurstracksentgegenstehen, so ist gewiß, daß es über mensch-liche Kräfte geht, in vorkommenden Fällen mit ganzfleckenloser Unpartheilichkeit zu urtheilen; denn, um unseines sehr gewöhnlichen Sprichworts zu bedienen, „Nie-mand kann gleichzeitig zweien Herren dienen." Es istdies ein alter abgedroschener Gemeinplatz, aber es wirdzugegeben »Verden müssen, daß er in dein vorliegendenFalle volle Geltung hat. — Wir behaupten, daß esimmer und immer vorkommen »verde, daß ein undderselbe Mann, der zwei verschiedenen industriellenInstituten vorsteht, unwillkürlich von dem einen mehrangezogen wird, als von dein andern. — Die Eollegen-schaft, welche daraus hervorgeht, daß hier stets dieselbenMänner den verschiedenen Industrie-Unternehmungen vor-angehen, ist gewiß und wahrhaftig ein großer Ue-belstand. Inzwischen ist dies keine Sache, Ivo »viruns Borschläge zur Abänderung erlauben, sondern essind dies Eigenthümlichkeiten Leipzigs, über welche wirdurch allseitige Beleuchtung Belehrung herbeizuführenhoffen; denn wahrlich, die Abhülfe scheint uns kcin Kin-