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Das Archiv des Hauses Stulienberg.
Stücke aus diesem Archiv benötigte, so ließ man Auszügemachen, wie man der Beilage Nr. 5 entnimmt. Ich bemerke,daß auch die in diesem Stück vermerkten Nummern nichtmehr erhalten sind. Daß in dem Kapfenberger Archiv auchsolche Aktenstücke sich befanden, die sich auf StubenbergischePatronatskirchen bezogen, wird man aus den Beilagen Nr. 6und 7 entnehmen können. Oft wurden Entlehnungen aus denArchivsbeständen vorgenommen, wenn es sich um die Füh-rung von Prozessen handelte. Die Beilage Nr. 8 gibt übersolche Fälle Auskunft und das Archiv verwahrt noch jetzteine Anzahl von Dokumenten, in denen derartige Entlehnun-gen erwähnt werden. Wie man der Beilage Nr. 9 entnimmt,mußten auch Angehörige der gräflichen Familie selbst insolchen Fällen Empfangsbestätigungen ausstellen. Ob, wiejetzt vielfach angenommen wird, die Wurmberger Archivaliennach der Emigration des protestantischen Zweiges aus derHeimat und nachdem er mit Zustimmung des Seniors derKapfenberger Linie den Wurmberger Besitz, den dieser nichtzu übernehmen vermochte, an die Herberstein verkauft hatte,die Wurmberger Archivbestände mit hinaus ins Reich nahm,muß sehr bezweifelt werden. Ganz abgesehen davon, daß derweitaus größte Teil des Archivsbestandes sich auf den Wurm-berger Besitz bezog und schon deswegen bei der Herrschaftverbleiben mußte, finden wir doch auch wieder Dokumente,die in Wurmberg aufhewahrt worden sind, später unter denKapfenberger Materialien, sie sind also nicht mit nach Deutsch-land gewandert. Man darf annehmen, daß die Familienpapierean die zurückgebliebenen Mitglieder der Familie gekommensind, was um so eher geschehen konnte, als die Emigriertenmit den Zurückgebliebenen schon wegen der Pacta genfiliciadie es im Hause gab, immer in dem gleichen Verhältnissegeblieben sind, wie früher. Aufzuklären ist freilich der Um-stand, daß gerade die Wurmberger Archivalien es sind, vondenen sich so wenig erhalten hat. Jedenfalls werden weitereStudien etwa in dem Archive des Hauses Herberstein hiereinsetzen müssen, um diese noch zweifelhafte Sache aufzu-klären.
Für den Aufbewahrungsraum des archivalischen Materialsist außer der Bezeichnung Archiv auch der Name „Brief-kammer“ in Gebrauch gewesen. So legen am 5. Oktober1668 Schätzungskommissäre, die aus Anlaß eines Todesfallesin Gutenberg eine Aufnahme machten, das Inventar über dieHerrschaften Gutenherg und Stubegg mit dem Bemerken vor,