spinnst: denn aus den Stellen meiner Epistel, ans denen sichder erste Satz heraus winden läßt, winde ich Ihnen allemalauch den letzten heraus. Ich verspreche es Ihnen.
Sie sagen ferner: Ich gestünde den Rcichsständen dasRecht, Privilegien zu crthcilcn, zu, aber nicht dem Kaiser.Allein ich sage dieses so wenig, daß ich vielmehr noch auf dieseStunde nicht begreife, wie jemand einfältig genug sein kann,so etwas von einem Andern zu behaupten.
Sie sagen drittens: Ich behaupte, wer dem Kaiser dasRecht, Privilegia zu crtheilcn, einräume, suche dessen Revenuendurch unerlaubte Wege zu vermehren. Hierbei kommt es mirfast vor, als wenn Sie unter dem, was ein Mann gesagt hat,auch alle die Anagrammcn mit verstünden, die sich aus seinenWorten setzen lassen. Ich sage: wer Schaden thut, um denLeuten, die den Schaden besehen und darüber erkennen müssen,Diäten zu verschaffen, oder Schaden thut, damit andere Leutesich Schutz erbitten und Schutzgeld bezahlen müssen, ist ein ehr-loser Bösewicht: obgleich die Obrigkeit alsdann das Recht hat,Schutz zu ertheilen, und das Recht haben mag, neues Schutz-gcld zu nehmen.
Viertens sagen Sie endlich, und zwar nicht bloß gegenmich, sondern überhaupt, daß man Hierselbst (zu Güttingen) dieRegel: Alles was ihr wollt, das euch die Leute thunsollen, das thut ihr ihnen, nicht mit der zu vereinigenwisse: Gebet demKaiser was desKaisers ist. Aus die-ser Beschuldigung, die Sic mir vcrmuthlich bloß des Klangs