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losophcn hätten auch unrecht. Ich für meine Person hielte esalso gar nicht für ungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe, ver-möge dessen der Dieb zwar eine Strafe geben, z. E. kti Pro-ccnt des Gestohlenen in die Schatzkammer, aber der Bestohlene,ohne weiteren Proccß, aufgeknüpft werden müßte. Ich habeauch bereits vernommen, daß das Licht dieses Gesetzes schon ineinigen Provinzen unsers deutschen Vaterlandes dämmern soll,wo nämlich der Staubbesen und Verlust des Vermögens demje-nigen drohen, von dem es stadtkundig wird, daß er von einembekannten angesehenen Manne ist bestohlcn worden, und mauhat Hoffnung, dieses Gesetz auch auf die Spitzbuben vom Bauern-stände ausgedehnt zu sehen.
Noch unüberlegter räsonnircn diejenigen, welche da sagen:es könne deswegen mit dem Juden nicht so ganz richtig sei»,weil er etlichemal im Stockhausc gesessen. Nun wahrlich, wenndieses Argument nicht vom Zaune gebrochen ist, so verstehe iches nicht. Meint ihr denn, jeder, der im Stockhause säße, wäreein Mörder, ein Komödiant, ein Gotteslästerer, ein Possenreißeroder ein Straßcnräuber? O glaubt nur sicher, das sind zuweilendie ehrlichsten Leute, deren es innerhalb des Stvckhauscs ebeneine solche Menge gibt, als Spitzbuben außerhalb. Die Ge-schichte des Ursprungs der Stockhäuscr bekräftigt dieses selbst,wie ich einmal in dem höchst raren Werke: Vom Ursprungder Lybes- und Lebensstrofen und deren tidigenGebruk und Mod, so auf der Göttingischcn Bibliothek be-findlich, gelesen habe. Die Stelle ist naiv und wegen des cigc-