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Aiimerkuiigen über das bisherige»
§. Z82. I. Die Stäbe mit den Zeichen(H-879-) und (?iz. XLII.) müssen über denStationspuntcn a, b u. s. w. jederzeit durchHülfe des Lothes mu (?ig. XLII.) so genau,als möglich, vertical gestellct werden, und dieMittel-linie eines jeden Zeichens, z. E. 6roder ux, muß aufs genaueste in der Aye desFernrohres, oder in dem Durchschnittöpunktdes Fadenkreuzes erscheinen (tz. ?8i. VI.). —Weil es sich indessen eraugnen könnte, daß,wenn gleich die Axe des Fernrohres genau aufdie Mittel-linic des Zeichens ä r oder u x wiese,dennoch der Stab k ä nicht recht genau ver-tical stände, so muß der Gehülfe, welcher dieZeichen an dem Stäbe erhöhet oder erniedri-get, den Stab, ehe er ihn von seinem Ortewegnimmt, auf beyden Seiten, nach derrechten oder linken des Beobachters an derWasserwaage, etwas hin und her bewegen,indem letzterer beständig durch das Fernrohrsiehet. Wenn alsdann die Ayc des Fernroh-res beständig in der Linie är oder ux bleibt,so hat der Stab bä seine gehörige Lage ge-habt. Wenn aber die Aye des Fernrohres,bey der erwähnten Seitenbcwcgung des Sta-bes , scheint etwas über oder unter eir zu kom-men , so hat der Stab b ä nicht gehörig ver-tieal gestanden, und es ist daher die Stellung
des