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nen dienen, sondern werden selbst erfordert,über die Charte gchörigcrmaaßcn ein geogra^phisches Netz verzeichnen zu können, damitman die Lage der Oertcr auch in Rücksichtihrer Längen und Breiten, und also zu geo-graphischen Absichten anzugeben wisse.
Sind in einem Lande, wo Vermessungenanzustellen sind, von einigen merkwürdigenOertcrn bereits astronomische Bestimmungenvorhanden, so ist dem Geomeret die Arbeiterspart, sie selbst vorher anzustellen. Er kansich daher mit Vortheil solcher Tafeln bedie-nen, worinn die Längen und Breiten dervornehmsten Oerter bereits gesammlct sind.
Ein ziemlich vollständiges Verzekchniß vondergleichen, nach den neuesten astronomischenBeobachtungen, findet man in der Samm-lung astronomischer Tafeln, welcheunter der Aufsicht der Konigl. Preuss. Aead.der Wissensch. zu Berlin 1776. in z Oerav-bänden, und aucli mit dem französischen Titel:Aecueil ües 'lüstles slironcimjgue8 etc. ecc.herausgekommen ist. Im IVtcn Theile dieserpraclischcn Gcom. (tz. 7.) findet sich einVerzeichniß der Längen und Breiten, welchesnoch mehr Genüge leisten wird.
Ich werde mm das Wesentliche, wasman bey der geometrischen Aufnahme eines
gan-