Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
342
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Z42 -FM

der Strom von seinen Ländereyen weggerissenhat, nnd da würde man eine Theilungsart,wie die im vorhergehenden §. , auf keine Weiserechtfertigen können.

In diesem Falle müßte also die Insel blosdemjenigen Ufer zugemessen werden, von demsie entstanden ist, und eine Mittellinie desStromes wäre dabey überflüßig.

Wenn beyde Ufer durch die Uebcrschwem«mung verlohren haben, so wird man eine Li-nie dergestalt ziehen müssen, daß siedie ganze Insel erstlich in ein paar Theile zer-legt , von denen jeder sich verhalt, wie dassämmtliche weggerissene Land von dem gegen-überliegenden Ufer. Alsdann kan man erstjeden solchen Theil, wie fernerunter die Interessenten des gegenüberliegendenUfers vertheilen, so daß die Stücken, wieq u. s. w., sich wie die von denGrundstücken D, E u. s. w. abgerissenen ein-zelnen Theile verhalten, wo nun also die Thei-lungslinien qxv, nach den Vorschriften dervorhergehenden Kapitel zu suchen sind.

XXXI.