III. Mithin wird der Werth des Antheilsdes ersten Interessenten A—^x
wie ans der Gcscllschaftsrechnung klar ist.
IV. Gesetzt nun, der Interessenten A,B, C ihre Antheile sollten nach der Ordnungin dem Grundstücke von ^ nach O zu liegen! kommen, wie man solches etwa durch eine! Verioosung ausgemacht haben könnte.
Man vergleiche also den Werth I?. 5 desersten Stücks ch.mn (I.) sogleich mit demWerthe desjenigen / was A bekömmt/ d. h.mit x C III-).
Fände sich z. E. ?.k— x, so bekämealso der erste Interessent A sogleich das ganzeStück
Wäre aber ?.k kleiner als x, so mußman zu dem Stücke noch einen Theil
aus dem folgenden Stücke rnnop hinzusetzen.
— zweyten
dritten
^ —7
U 5
Man