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Waren die Stücke x, z?, x nicht durch-aus von einerley Güte/ sondern verhielten sichin Absicht ihrer Benutzung gegen einander wie: r: §, so muß man in obigen Formeln stattx, 7, setzen.- ^.x; v.7; 5.?.
§. zri. Aufgabe. ^ und v (?ig.I.VII.) sind zwey Bauernhöfe; diezu gehörige LäntzLrey 2bLei liegtunmittelbar hinter beyden HöfentV und ö, und hinter abccl liegt diezu ü gehörige Länderey aekd. —Beyde wollen, um Streitigkeitenwegen der Ausfarth zu vermeiden,das ganze Stück cekei dergestalttheilen, daß ein jeder seinen An-theil gleich unmittelbar hinter sei-nem Hofe bekomme. Wie wird dieTheilungslinie zu führen seyn, daßkeinem von beyden Interessentenzu nahe geschehe?
Aufl. Man siehet leicht, daß hier dieganze Figur cekä aus einem Punktderzwischen beyden Höfen und L liegt, derge-stalt -getheilt werden muffe, daß das Stuckcl^en — adecl, und?nkcl —esiad werde.Sind nun beyde Stücke nbeci und Lkuvvon gleicher Güte., so wird die Theilungsliniet'n nur sogleich nach dem gegebenen Rmben-
gehalr