Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
125
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tz. 264. ?luö einem solchen genau einge-richteten Vermeffungsregistcr, und den übri-gen ökonomischen Umständen der ganzen Flur,werden nun die sogenannten Lager- undSaalbücher errichtet.

Ein Lager- oder Fundbuch dienet, dieeinzelnen Grundstücke einer Feldmark bequemaufzusuchen, die Beschaffenheit derselben nach-zusehen, und die in der Folge vorgenommenemVeranderHmgen berichtigen und nachtragen zukönnen.

Au dieser Absicht wird das Lagerbuchnach Anleitung des Grundriffes und Vermcs-sungsreglsters verfertigt. Im wesentlichemist die Einrichtung folgende.

-l) Wird der Name des Dorfes u. s. w.oben angesetzt, und dabey die Gränze desscl,den angegeben und beschrieben.

2) Wird angemerkt, wer der Gutsherrsey, ob es ein Landesherrliches Amksdorf,ob es einer Stadt, einem Stifte u. dgl.zugehörc.

z) Bey den einzelnen Grundstücken wirdangemerkt, in welcher Gegend der Flur sieliegen, was für Gränzen daran sioffen, wcl-chm« Besitzer sie gehören, wie ihre Güte und

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