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3 (1795)
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ger, besonders wenn auch die Nebengebäude,Ställe u. dgl. , nebst den dazu gehörigenGarten, auf den Riß kommen sollen. Imletztem Falle ist man oft genöthigt, von denStrassen Linien durch die Häuser zu ziehen,und die Hintergebäude, Gärcen u. dgl. daranzu legen. Es kömmt auf die Absicht einersolchen Vermessung an, in wie ferne man sichmehr oder weniger auf das Detail einlassenmuß.

IV. Kan man die Stadt nicht auf einemWalle umgehen, so muß man von aussen,aus andern angenommenen Standlinicn, diemerkwürdigsten innerhalb der Stadt liegendenObjecte zu bestimmen suchen, und dann dieinnere Aufnahme vornehmen, oder man fängtdie Aufnahme sogleich mit den Hauptstrassenan, und bestimmt durch seitswarts geführteLinien, die Nebengassen, und die darinn vor,kommenden merkwürdigen Objecte.

V. Bei? Vestungcn muß man alle Stän-de , so viel als möglich, auf der Brustwehrenehmen, und zwar vorzüglich auf den Boll-werken , von da aus sich alsdann sowohl dieFlanken, Faccn, Courtinen u. dgl. , als auchdie Aussenwcrke, gar leicht in ihrer gehö,rigcn Lage, theils durch Intersectionen auszwcen Ständen , theils nach andern Me-thoden, mir Zuziehung gehöriger Kenntnis der

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