Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
13
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cmsern Umfang bestimmt, ehe nian die innernScheidungölinieN, z. E. von 7 naeb 6 n. s.w., entwirft) , so wird das WiescnstückI)?, an das erstere Ü L, vermittelst derangenommenen Verbindungslinie nie, gehörigangehängt, und so ist die ganze Wiescnflurvermessen.

XVII. Giettgc durch diese Flur ein Fnl-steig, ein Wassergraben, oder so etwas, wiedie xunktirle Linie ausweiset, so wird es, imFall diese Dinge nicht besondere Gränzen ab-geben , zureichend seyn, nur deren bekräcbt-lichste Krümmungen zu entwerfen, wobey mandenn vieles nach dem Augenmaasc, oder durchbloßes Abschreiten der Äbscissen und Ordinä-ren , in Rücksiebt einer zu deren Bestimmunggezvgenen Abftissenlinie, verzeichne» mag.Vorzüglich bemerke man die Punkte, z. E.2, 8, 9, wo der Fußsteig in wirkliche Gränz-linien einschncidct.

Wo man solchergestalt hin und wiedersich der Schritte bedient, da wird es bequemseyn, auf dem Meßtische zween Maasstäbezu haben, einen, um die Ruthen selbst, unddann einen andern, die gefundenen Schrittein gehörigem Rnthenmaase darzustellen.

Hiebcy muß man mm wissen, wie vielSchritte z. E. ans 5 Ruthen gehen. Gesetz!zo Schritte betrügen 5 Ruthen.

Man