Den von der Hofkanzlei befürwortend erstatteten „allerumerthänigsten Vortrag" indieser Angelegenheit versah Maria Theresa am 24, Juni 1780 eigenhändig mit dem Ver-merk „plaest". Daraufhin wurde Gerold auch mit Diplom vom 25. Oktober desselbenJahres zum Universttätsbuchhändler befiellt und immatrikuliert, nachdem er bereits amiA. September fein Erössnungszirkular an den deutschen Buchhandel versendet hatte.
Am 9. ONai 1781 zeigte er in der „Wiener Zeitung" (Nr. Z7) dem Publikum an,daß er zu dessen größerer Bequemlichkeit eine neue Buchhandlung am Kohlmarkt Nr. i z8neben dem schwarzen Lamm eröffnet habe. Wir reproduzieren hier aus S. 27—29 diese inmancher Hinsicht originelle und charakteristische Anzeige. Das Haus Nr. i^8 gehörteseit 1726 der Familie Oekhl von Helmberg; an seiner Stelle steht heute das Haus Kohl-markt Nr. 20, in dem sich die Manzsche Buchhandlung befindet.
Gerold widmete ßch nun neben seinem neuen Sortiment in intensiver Weise auch demVerlagsbuchhandel. Seit 1781 erscheint seine Firma in den Leipziger Messekatalogenund schon in den Jahren 1782, 1787 und 1792 gab er eigene Verlagskataloge heraus.Der älteste uns vorliegende ist einer aus dem Jahre 1795 (Vgl. S. zo und zi);außerdem veröffentlichte Mckx (Münster zur hundertjährigen Gründungsfeier des Hauseseine Zusammenstellung der wichtigsten bei Joses Gerold verlegten Schriften. Diese enthältüber i oc> Bände: Werke aus den verschiedensten wissenschaftlichen Fächern und sehr vielevolkstümliche Schriften. Dabei scheint Münster aber nur das ausgenommen zu haben,was er für literarisch wertvoller hielt.
Weit mehr Werke als diese Zusammenstellung zählt aus 48 Seiten der erweiterteKatalog von 1795 aus, der auch die Reste des Kaliwodaschen Verlages enthält. Unterdiesen besndet sich das berühmte Kochbuch von Gartler, dessen erste Auslage 1749 erschienund von dem 1788 (vgl. S. 22) die iz., verbesserte und vermehrte vorlag (i8go erschiendie z8. Auslage). Der Katalog enthält eigene Rubriken für „Comedien" und für „Gebet-bücher". Sonst smdet slch hier vieles, was heute schon ganz verschollen ist, und manches,das sich freilich — wenn überhaupt — nur durch den Geschmack und die Ansichten derZeit des Entstehens rechtfertigen läßt.
Kaiser Josef nahm der Wiener Universität das Recht der Jurisdiktion und derJmmatrikulierung von Gewerbetreibenden, zu denen — eine alte Streitsrage — nachseiner (Meinung auch die Buchdrucker und Buchhändler zählten. Damit verloren dieBefugnisse dieser den Charakter von Privilegien. Da die alten Universtätssreiheiten stets fürverkäuflich, ja sogar belehnbar gegolten hatten, repräsentierten ße einen bestimmten Wert,aus den ihre Inhaber begreiflicherweise nicht verzichten wollten. Unter der Reaktion — dieihnen freilich zumeist recht erwünscht kam — verlangten daher die Wiener Univerß'täts-buchdrucker und -buchhändler den Fortbestand ihrer alten Rechte.
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