Die neuen Besitzer erließen im Februar 1777 das nachfolgende Zirkular an dendeutschen Buchhandel:
Hochgeehrtester Herr!
Wir haben die Ehre, E. E. hierdurch anzuzeigen, daß wir die von NewensteinscheUniversitätsbuchhandlnng dahier käuflich an uns gebracht, und daß wir von der da-hiesigen hochlöbl, Universität in alle Rechte eingesetzt worden, die besagte Buchhandlungbisher besessen, daher sie nach Unterschrist dieses künftig gesühret werden solle.
Wir haben nebst einem ansehnlichen Berlage, den wir in künstiger Leipziger Oster-messe bekannt machen werden, einen Schatz von alten und raren Büchern in allenerdenklichen Wissenschaften an uns gekaufet, davon wir künstige Michaeli-Messe unfernCatalogus gratis einzusenden ohnermangeln; wir sind danebens gesinnt, gute und dankbareArtikeln zu drucken und E. E. alles gegen Dero Verlag anzubieten, so schmeicheln wiruns entgegen, Dieselben werden uns mit Dero Verlag und Novitäten in billigenPreisen zu unterstützen suchen.
Wir erbieten in allen Vorfällen unsere mögliche Dienste, und erbitten uns IhreFreundschaft. Sie können sich der promptesten Bedienung versichert halten, so wie dervollkommensten Hochachtung, womit wir die Ehre haben zu seyn E. E. D. W. D.
Johann Peter Noethen, Georg Friedrich Kraus.
Hinter den schönen Worten steckte nicht viel. Die neue Firma geriet bald in argeSchwierigkeiten und Frau Cordula Thoß verlor dabei ihr leichtsinnig im Geschäfte belassenes„geringes Erbteil per i goc, sl." Vergebens suchte Noethen von der Regierung ein Dar-lehen von 5000 si. zu erhalten und es wurde als ein „Almosen" bezeichnet, als JosefGerold sich bereit erklärte, dem Kraus zur Begleichung der dringendsten Schulden gegenAbtretung der Buchhandlungsgerechtigkeit igoo si. auszuzahlen.
In seinem Gesuch um Verleihung dieser Buchhandlungsgerechtigkeit gab Gerold an:Er habe sehr schöne Werke, darunter solche von Hosrat von Born, Bergrat Jacquin,Abbe Eckel und anderen gedruckt, die sonst in Leipzig ausgelegt worden wären und sie gerneauch in eigenen Verlag genommen, wenn er bereits eine unbeschränkte Buchhandlungs-sreiheit gehabt hätte. Er besitze ein 2Varenlager im Wierte von go.986 si. und würde alsvollberechtigter Buchhändler „durch die Beihilfe seiner Druckerei, seiner Barschast, seinesBüchervorrates, dann durch die ihm nötigenfalls zu leistende Unterstützung seines sehr ver-möglichen Schwiegervaters einen beträchtlichen Handel zu unterhalten, größere Geschäftemit fremden Buchhandlungen zu unternehmen und manche neuangehende Schriftstellerdurch seine Unterstützung aufzumuntern, vielen Leuten Nahrung zu verschaffen und mithin,sein eigenes sowohl als das Beste des Staates zu befördern imstande seyn".
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