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auch seinem Lehnhern schultig zu dhun, sollen auch zu gebur-lichen Zeiten solch Lehngut entfangen.
In Urkund dessen habe ich Johan Gogrebe obgemelter meinschiitbar Ingesiegel unten an diesen prieff wissentlich ange-druckt hangen lasen. Datum anno Domini vyfzehenhundertdrey und viertzig, Decollationis Joannis Baptistae [Msc. VII5gog I fol. 566] ‘).
') Dazu vergi. Msc. VII 5gog i fol. 567 ; 1G25 Bangen Lehn. Zu wissen,demnach die samptliche Bangen zum Hallenberge ein Erblehn zu Hilberg-hausen von ihren allerseits Vorfahren auf sich herpracht und aber dasselbigvon dem Woledlen und vesten Junckern Christoff Gogreben auf heut den7. May in anno i 625 wiederempfangen, die Investitur renouiret, auch eingemeiner Lehntragcr im nahmen der samptlicfcen Bangen als nemblichChrist Bangen einstellig gemacht, damit das besorglichem streit und irthumbvorgebawet werde, so haben sie vor ein noturfft ermessen die samptlichegutere auf heut den 8 Maij inuentiren zu lasen damit man wegen vielfeltigerSplitterung hirnexst wissen möge, welche gutere hirin gehörig, und alsoso wol den utilibus also dem directo gleich und recht geschehe.
Von Bangen die namentlich genannt sind gebe ich hier die vollständigeListe :
fol. 567 :
Henrich Bangen ErbenDaniel Bangen ErbenMichael Bangen ErbenChrist Bangen (der Lehnträger)
fol. 568 :
Gerlach Bangen Erben
Christ Bangen
Johan Bangen Erben
Daniel und Michael Bangen Erben
fol. 56g :
Gerlach Bangen ErbenGerlach BangenChrist Bangen
fol. 570 :
Gerlach Bangen
Ein Zusatz auf fol. 570 erwähnt noch Bernhard Bangen, Henrich Bangenund Jacob Bangen.
Alle diese Bangen und noch viele andere erscheinen im Anfang des17. Jahrhunderts überaus häufig in den im Stadtarchiv auf bewahrten Regis-tern und Protokollen.