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Zur Erklärung diene das Folgende :
Die alten Hallenberger Familien, die « Urstämme », hattenseit unvordenklichen Zeiten zu den Dynasten der Umgegendim Lehnsnexus gestanden, d. h. sie hatten ihre ursprünglichenFreigüter einem mächtigen Schutzherrn aufgetragen und emp-fingen ihre Güter von diesem zu Lehn.
« Die Familien Polmann, Schnorbusch.Bangen begaben
sich deshalb unter den Schutz der Grafen von Halle» fMsc. VII5909® fol. 3; soll nach einer Notiz Seibertz’ in der « altenChronik » gestanden haben].
« Die Bonacker der Grafen von Waldeck, die Grusemännerder Ritter von Itter, itzund Wulfen von Horninghausen,... dieSpangen und Cranaugen an die Gogrebe » [Msc. VII 5 gog Ifol. 2].
Für uns hat bei dem problematischen Dasein der « Grafenvon Halle » vorläufig nur die zweite Nachricht praktischenWert.
Die Herren von Gaugreben (d. h. Gaugrafen) sind ein demWestfälischen Uradel angehöriges Geschlecht, das 1172 zumersten Male urkundlich genannt wird. Ob irgendwelche Zu-sammenhänge zwischen dieser Familie und den Herren vonGrafschaft bestanden haben, die ihrerseits mit dem HauseWittgenstein verwandt gewesen zu sein scheinen, ist meinesWissens bisher nicht ausgemacht. Sicher ist dagegen, dass dieGaugreben bedeutende Güter von den von Grafschaft ererbten.Ausführliches bei Seibertz, Diplomatische Familiengeschichteder Dynasten und Herren im Herzogtum Westfalen SS. 68 ff.;Zeitschrift für vaterländische Geschichte und AltertumskundeBd. XII SS. i63 ff. (Münster, i85i) ; Blätter zur näheren KundeWestfalens, 1866 SS. 97 ff. ; 1867 SS. 3g ff., sowie in den Bei-lagen zu Kopp’s Werk Über die Verfassung der heimlichenGerichte in Westfalen. Theile der Gaug-ebischen Güter kamen