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bedeckt. Hiermit hat es nach handschriftlichen Chroniken der StadtNeu-Ruppin folgende Bewandtnis:
Gräflich Arnsteinsche Mannen von edler Herkunft erstachen ausUebermut einen Bürger, nach anderer Darstellung sollen die Ruppinerwegen nicht verzollten Bieres mit dem Grafen in Streit geraten sein,dabei sei ein gräflicher Hofjunker erschlagen worden. Der Rat nahmden Täter gefangen und verurteilte ihn zum Köpfen. Sobald diesesUrteil und die zur Vollziehung desselben bestimmte Zeit bekanntgeworden war, versammelten sich die Edelleute dicht vor dem Tore,um den Delinquenten, wenn er herausgeführt würde, zu befreien.
Dies erfuhr der Rat und ließ den Verurteilten zwischen demäußeren und inneren Tore, nahe dem äußeren, den Kopf abschlagen,damit die draußen Versammelten es hören könnten. Nunmehr erstwurde das Tor geöffnet und die Edelleute durften den Leichnam mitsich nehmen. Es geschah dies wahrscheinlich unter Graf Albrecht 111.,der einige Zeit mit der Stadt in Fehde lebte, im 15. Jahrhundert.
Der Graf klagte nun in Berlin beim Markgrafen und es wurdedem Rat als Strafe auferlegt, keinen freien Adler mehr im Siegel zuführen, sondern den Kopf desselben in eine Kappe zu hüllen. — WasWahres daran ist, bleibe dahingestellt. Sichere Urkunden fehlen.