1791 erhielt er den erbetenen Abschied. Derselbe lautet:
Abschied
für den Cantonisten Christian Heinrich Ebell aus Neu-Ruppin.
„Vorzeiger dieses, dem Enrollirten vom Regiment Seiner König-lichen Hoheit des Prinzen Ferdinand von Preußen, NamensChristian Heinrich Ebell, aus Neu-Ruppin gebürtig, wird hiermitauf sein Etablissement als Tuchmacher der erbetene Abschiedertheilet.“
Neu-Ruppin, den 19. April 1791.
Seine Königliche Majestät von Preußen bestallter Obrister undCommandeur obgedachten Regiments.
(gez.) von Koschitzky.
1813 sollte er seine soldatische Ausbildung auch noch praktischverwerten können, denn er wurde, als die Truppen im Felde waren,zum Kompagniechef der ersten Bürgergarde-Kompagnie erwählt.
Protokolle über die Wahl als Unteroffizier sind noch vorhanden.
Das Protokoll ist unterschrieben: „Neu-Ruppin, 4. Januar 1813,der Generalstab der Bürgergarde: Thiele, Protzen, Bückling, Ebell,Beiersdorf und Kaehne.“ In meinem Besitz befinden sich nochdie silbernen Anschnallsporen, die mein Urgroßvater zu dieser Zeitgetragen hat. Auch ein geschriebenes Exerzier-Reglement, dasChristian Ebell benutzt hat, ist noch vorhanden. Interessant sinddie einleitenden Bemerkungen in demselben. Es heißt da: „Es
ist nichts natürlicher, daß der Mensch um Dinge, die er nie zugebrauchen glaubt, sich höchstens nur oberflächlich bekümmert; folg-lich konnten sich diejenigen Bürger, welche als Bürgergardisten ein-traten, auch nicht um den ihnen nunmehr zu eigen werdenden Dienstkümmern; und wenn auch wirklich einige im Militärdienst gewesensind, so würde doch die Egalität nicht möglich sein, was eigent-lich sie vorzüglich hebt. Die Gardisten brauchen zur Ausübung ihresDienstes mit Umstand, das heißt mit Egalität, nicht viel. Die Offizieredesselben mehr, um ihre Untergebenen bey jeder Gelegenheit mehrinstruieren zu können, doch meine Absicht ist hier nur über dasfür sie nothwendige Exerzieren etwas zu sagen, wodurch das Ganzein jedes Mannes Auge gewinnt.“
Es folgen nun die einzelnen Ausführungsbestimmungen. DieMannschaft versammelte sich in jedem Falle vor des Kapitäns Woh-nung. Heydemann schreibt hierüber folgendes: „Die vollständigeAuflösung und Vernichtung des französischen Heeres und die Rück-