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Geschichte des Geschlechts Ebell nebst Stammtafeln u. Wappen
Entstehung
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Garten stehenden Plumpe unentgeltlich auf Lebenszeit überlassenbleibe. In diesem Hause ist nach persönlicher Angabe von AugustEbell (VIII, 43) auch Dietrich gestorben. Auch seine Witwe MarieElisabeth Kiebach hat hier bis zu ihrem Tode gelebt; Onkel Albert(VIII, 71) hat sie noch persönlich gekannt. Paul Ebell (IX, 21) hatals Kind noch persönlich von seiner Tante Elisabeth Ebell geb.Zechlin (VII, 37) gehört, daß die Schwiegertöchter jeden Sonntagnach der Kirche mit ihren Kindern bei der alten Dame am neuenMarkt hätten erscheinen müssen. Es sei eine stattliche, sehr aufFormen haltende Frau gewesen; die Sonntags-Cour sei manchmalfür die Schwiegertöchter, die hier Belehrung und Unterweisungfanden, eine etwas gefürchtete Zeremonie gewesen. Es ist dies daseinzige, was sich aus persönlicher Ueberlieferung von Dietrich Ebellerhalten hat. Ihn selbst hat niemand der jetzt Lebenden mehr ge-kannt.

Die hier wiedergegebenen Urkunden zu 12 und 13 lassen er-kennen, daß erstens die Firma Dietrich Ebell und Söhne auch beider Staatsverwaltung als durchaus angesehen und kreditfähig gilt,sonst wäre der Vorschuß von 2030 Talern schwerlich gegeben.Andrerseits aber ist das Schreiben des Königlichen Militär-Oekonomie-Departements in so höflichem Tone gehalten, wie wir es von Staats-behörden selbst heute nicht mehr gewohnt sind.

Das Immediatgesuch zeigt uns so recht Dietrich & Söhne alsunerschrockene Männer, die bei aller strengen Rechtlichkeit dochauch auf das Ihre sehen müssen. Die in Frage stehenden Schreibenlauten:

An die Tuchmacher Ebel und Söhne

zu

Ruppin.

Das vormalige zweite Departement des Königlichen Ober-kriegskollegi hat den Tuchmachern Ebel und Söhne zu Ruppinzum Ankauf von Wolle behufs der Fabrikation der denselbenübertragenen Lieferung von Mondierungstüchern für die Armeepro 1806/7 aus der Generalkleiderkasse einen Vorschuß von 2000Thalern zahlen lassen, welcher von den p. Ebel und Söhne bisjetzt noch nicht getilgt ist. Die Unterzeichnete Division glaubtnun zwar wohl, daß der Ebel und Söhne nicht im Stande seinwerden, gedachten Vorschuß in einer ungetheilten Summe jetztbar zurückzuzahlen, sie hat indeß die Verbindlichkeit auf sich,für die Berichtigung der ausstehenden Forderungen der gedachtenLaste alle Sorge zu tragen. Um diese Angelegenheit im Gangzu bringen, fordert die Unterzeichnete den p. Ebel und Söhne