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Geschichte des Geschlechts Ebell nebst Stammtafeln u. Wappen
Entstehung
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Ratskeller wird in der Havelberger Chronik 30 ) als besondere Ein-nahmequelle der Kämmerer namhaft gemacht. Demselben stand früherausschließlich das Recht des Ausschankes fremder Getränke zu.Wollte ein Bürger zu eigenem Verbrauch eine Tonne fremdes Biereinlegen, so mußte er dem Ratskellerwirt sechs gute Groschen ent-richten. Das Privilegium bestand noch während der ganzen Dauerdes 18. Jahrhunderts. Die Bürgerschaft hatte übrigens den Rats-keller mit dem nötigen Brennholz zu versorgen. Derselbe war für258 Taler jährlich verpachtet.

1742 finden wir Jochim Henrich, wie erwähnt, bereits in Ruppin,denn nach dem Ruppiner Kirchenbuch wird ihm daselbst am 8. Maiein Sohn, Christian Heinrich (VII, 1), geboren, auf den wir nochzurückkommen werden.

Es ist jener Johann Heinrich zweifellos unser Jochim Henrich(VI, 1). Das geht schon aus dem angegebenen Lebensalter hervor,welches nach den Aufzeichnungen des Perleberger Kirchenbuchesrichtig ist. Jochim Henrich,'wird in Ruppin zunächst im Kirchenbuch alsGastwirt, dann nach seiner zweiten Heirat als Zollverwalter undschließlich bei seinem Ableben als Ratskämmerer, Ziesenmeister undOberkirchenvorsteher erwähnt. Uns aber interessiert am meisten,daß er auch Fabrikinspektor, das heißt Inspektor sämtlicher Tuch-fabriken der Stadt gewesen ist. Nach jenem alten LakenmacherJoachim (I, 4) ist er der erste, der nun wieder in eine Berührungmit dem Tuchmachergewerk kommt. Wir wollen hier auf das Ge-werk, das für einen Zweig unserer Familie bedeutungsvoll gewordenist, vor allem aber auf die von Friedrich dem Großen geschaffenewichtige Stellung eines Fabriqueninspektors näher eingehen. Wieein roter Faden zieht sich die Zugehörigkeit der Ebells zum Tuch-machergewerk durch unser Geschlecht. Mehr wie 25 Tuchfabrikantenfinden wir im 19. Jahrhundert unter ihnen. Von allen diesen existiertheute (1906) nur noch die Firma Gottfried Ebell. Aber auch siefabriziert keine Tuche mehr. Unwiderbringlich ist jene Zeit vorüber.Unsere Kinder werden nur noch aus Stammbaum, Chronik und Uebcr-

30 ) Riedel, Codex dipl. III, p. 285. Auf derselben Seite findet sichdie interessante Notiz, daß, obgleich Havelberg schon zur wendischenZeit ein bedeutender Ort war, die eingewanderten Deutschen streng auf ihreStammesreinheit hielten. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die Gildeder Stadt nur Personen deutschen Herkommens in ihre Gemeinschaft auf-nahm. Von den Leinewebern wird berichtet, daß selbst die Frauen dieserZunftmeister von deutschem Herkommen sein mußten. Wir dürfen annehmen,daß ähnliche Bestimmungen in allen Städten, also .wohl auch in Perle-berg, bestanden haben, so daß zu viel wendisches Blut nicht in unseren Adernfließt.