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2 (1905) Abschnitt 4. Lebensbeschreibungen
Entstehung
Seite
268
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Das Antwortschreiben (IV, IX) lautete sehr ungünstig für Wil-helm Friedrich und wird entschieden von einer Heirat abgeraten. AufAnsuchen des Herrn von Waldeck nun wird Wilhelm Friedrich vomRitterkonvcnt aus der strengen Haft in Nürnberg befreit und in Zivil-haft zu seinem Bruder Hannibal Friedrich nach Rügland geschafft.Auch von feiten des Nitterkonventes wird dem Herrn von Waldeck ab-geraten, seine Tochter zu verheiraten. Aus der Heirat wird aber schondeshalb nichts, da Wilhelm Friedrich einigermaßen in Freiheit sichtreulos von dem Mädchen abwandte und nichts mehr von ihr wissenwollte. Obwohl er hoch und teuer versicherte, ein anderes Leben zu be-ginnen, führte er sich doch in Rügland derartig auf, daß HannibalFriedrich sich abermals um Hilfe an den Ritterkonvent richten mußte.Unterdessen aber entfloh Wilhelm Friedrich aus dem Arrest in Rüg-land, doch wurde er in Windsheim wieder festgenommen und dortlängere Zeit in Haft gehalten. Darauf sollte er wieder in den Turm nachNürnberg kommen. Unterdessen aber vermählte er sich 1693 mit MariaSabina von Zobel von Giebelstadt, geboren am 9. Oktober 1672. Ererklärte von nun an ein anderer Mensch zu werden, wurde deshalb auchaus der Haft entlassen und die Heirat genehmigt. Er ließ sich daraufmit seiner Fran in Homberg nieder, doch kurz wurde das Versprechen derBesserung gehalten. Denn trotz seiner Ehe führte Wilhelm Friedrichdasselbe wüste Leben wie zuvor, wodurch seine Frau, welche er „wie einStück Vieh" behandelte, sehr zu leiden hatte, und die ganze Welt sichentsetzte. Wegen seines unverbesserlichen Lebenswandels wird er durchRitterkonventsbeschluß von 1719 abermals in Arrest zu Hornberg ge-halten. (Rügl. Arch., I V, IX, 1.)

Das Gut Hornberg wird durch seine Verschwendung völlig zu Grundegerichtet; er verkauft ohne Berechtigung, gegen vormundschaftliche undkaiserliche Kommissionsbefehle Aecker und Wiesen, auch die dortige Salz-quelle; ferner schlägt er den schönen Wald zusammen, und macht diegute Wildfuhr schlecht. Seine Frau sorgt nicht dafür, ihn von seinerVerschwendungssucht abzubringen, sondern hilft vielmehr mit.

1698 schon verkaufte Wilhelm Friedrich seinen väterlichen Teilan Rügland und Rosenberg und seinen Teil an Morstcin und Weilcrshofan seinen Bruder Hannibal Friedrich von Crailsheim.

Bei der brüderlichen Teilung von 1690 hatte er nämlich mitseinen Brüdern Hannibal Friedrich und Johann Albrecht Nüg-land und Rosenberg erhalten. Morstein blieb unvcrteilt. 1701 gibt