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Julius Dietrich erhielt bei der brüderlichen und vetterlichenTeilung 1690 nach dem Tode seines Vaters 1684 mit seinem BruderAlbrecht Fröhstockheim und Nödelsee, während die anderen BrüderRügland erhielten. Morstein blieb in gemeinschaftlichem Besitze. JuliusDietrich fehlte es auch immer an Geld und so trat er am 20. April 1699seinen Teil an Morstein seinem Bruder Alb recht ab. (Rügl. Arch.)
Bei der brüderlichen und vctterlichen Teilung des Erbes des ver-storbenen Krafft von Crailsheim, wie auch ihres Bruders Albrecht,ä. ci. 9. Januar 1703, erhielt Julius Dietrich die Hälfte der zumFreihof zu Rödelsee gehörigen Weinberge zu 207 fl., die sämtlichen Ge-fälle und Untertanen daselbst für 15572 fl., und den Fuchsschen Pfennig-zins, Weingült und Zchenten zu Fröhstockheim für 1000 fl.
Nach dem Tode ihres Vetters Georg Wolf von Crailsheim1717 erbte er mit seinen Brüdern dessen Familienbesitzungcn, worübersich aber der kostspielige und langwierige sogenannte Camposche Prozeßentspann. Um nichts dazu zahlen zu müssen, trat Julius Dietrichsein Erbteil an Sommersdorf, Thann und Altenschönbach, wie auchNeuhaus und Walsdorf am 23. Februar 1726 an seinen BruderHannibal Friedrich von Crailsheim ab, welcher sich dagegen ver-pflichtet, den Prozeß zu Ende zu führen. Die bei der Teilung von 1703 aufJulius Dietrich gefallenen Gütcranteile sind hierin nicht mit inbegriffen.
1731 beantragt Julius Dietrich laut den Familienverträgenzur Abzahlung seiner eingeklagten, bei der Krafft von CrailsheimschcnStiftung stehenden Schuld von 13 500 fl., daß die Herren Vettervon Crailsheim sein Gut Fröhstockheim übernehmen sollen. Bei derZusammenkunft vom 12. Februar 1731 wurde von einem Ankaufe desGutes als nutzlos abgesehen, dagegen wurde bestimmt, daß JuliusDietrich jährlich 1000 fl. an dem Kapitale abzahle, ihm aber die Zinsendes Kapitales von früher her und für künftig erlassen werden.
1730 erbt Julius Dietrich mit seinen Brüdern resp. Neffendas 1703 auf Wilhelm Friedrich gefallene Gut Hornberg. Dieserstarb 1730 kinderlos.
Johann Ulrich, ein Sohn Johann Ulrichs zweiter Ehe, wurdegeboren am 27. Oktober 1667 und starb wieder 1674 zu Günzenhausen.Sein Leichnam wurde nach Rügland zur Beisetzung geschafft.
Maria Helena wurde geboren zu Rügland am 26. Oktober 1663.Sie war eine Zeitlang bei Hof und erhielt dvrtselbst ihren Unterhalt.