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Wilhelm I, König der Niederlande : biographische Skizze und Charakteristik
Entstehung
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Erblander gelangt, und gleich als ob sie der einzige Ge-genstand seiner Rcgentensvrgcn waren, richtete der Fürstdie genaueste Aufmerksamkeit auf Alles, was seinen ge-'treuen Nassauern die unter siebenjähriger fremder Herr-schaft erlittenen Drangsale vergessen machen konnte. Auchhier legten freilich, wie in seinem neuen Staate, die fort-währenden Kriegslasten mancher Art große Hindernisse mden Weg. Aber Wilhelm Friedrich, mit einer Großmuth,wovon sich vielleicht in der Geschichte kein Beispiel findet,leistete aus alle Einkünfte aus seinem Eigenthum bis Endedes Jahres 1814 völlig Verzicht. So bedurfte es keinerneuen Abgabe, um die Civilliste zu decken. Mit demUcberschuß aus den sürstlichen Domainen ward selbst man-ches wahrend der Nheinbundsjahre verübte Unrecht ver-gütet, manche Roth erleichtert. Mehr noch hatte dasLand von seinem eben so gerechten als mildthatigen Für-sten zu erwarten, wäre er ihm nicht durch ein Ercignißentrißen worden, woran nicht leicht, am wenigsten inFriedenszeiten, gedacht werden konnte.

Dem Pariser Frieden (zi. Mai 1814) war der Wie-ner Congreß gefolgt, auf welchem die Angelegenheitender sämmtlichen europäischen Mächte, und besonders auchdas Schicksal Deutschlands und der einzelnen Staaten indemselben, näher bestimmt werden sollten. Hier warddann auch die Vereinigung der vormaligen österreichischenNiederlande und des Bisthums Lüttich mit der ehemaligenniederländischen Republik unter Wilhelm Friedrichs Sou-verainetat beschlossen. Die unerwartete Rückkehr desVerbannten auf Elba, nach Frankreich, beschleunigte dieAusführung. Unter dem Namen Wilhelm I. ward derPrinz als König der Niederlande und Groß Her-zog von Luxemburg am 16. März igiZ im Haag,zwei Tage nachher zu Amsterdam, und dann auch zu Brüs-sel proclamirt. Durch den Wiener Tractat vom y. Juni1815 wurden die Grenzen des neuen Königreichs und Lu-xemburgs näher bestimmt. Mit den nöthigen Abänderun-gen ward das Grundgesetz vom 29. März 1814 auf dasganze Königreich ausgedehnt, zu welchem nun folgende