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2. Seen.
Es gibt in Rheinpreufsen nur zwei Seen, von unbeträchtlichem Umfange. Der merkwür-digste derselben — in naturbistorischer Beziehung — ist der Laachersee , im Kreise Mayen ,des Regierungsbezirks Coblenz. Er ist höchst wahrscheinlich der Rest eines verstopften vul-kanischen Kraters. Seine Oberfläche beträgt i ,325 Morgen, seine Länge 8,422, seine Breite7,643 Fufs. Er soll über dreitausend Quellen haben, und ist an vielen Stellen bedeutendlief. Er hat keinen natürlichen Abflufs, sondern entledigt sich des überllüssigen Wassersdurch einen, eine Viertel Stunde langen, merkwürdigen Kanal, welcher unter Fulbert,dem zweiten Abte des iin Jahre 1,093 erbauten Klosters Laach , zwischen ii 52 und 1177angelegt worden ist. Die Höhe dieses Sees über dem Rheinspiegel beträgt 715 Fufs und920 Fufs über jenem des Meers.
Der zweite See, das sogenannte TJebnen er Maar (i,36S Fufs über dem Meere undi,i63 Fufs über dem Rhein) ist von unbedeutendem Umfange, und auch sonst nicht merk-würdig ; er liegt bei dem Flecken TJ ebnen , im Kreise Cochem, des Regierungsbezirk?Coblenz.
Bestandtheile der Provinz.
Die Provinz Rheinpreufsen, wie sie in Folge der beiden letzten Pariser Friedensschlüssevom 3o. Mai 181 4 und 20. November i 8 i 5 , so wie der Beschlüsse des Wiener Kongressesgebildet worden ist, umiäfst folgende Landestheile :
I. Muf der linken Rheinseite.
1. Das vormalige Rhein- und Mosel-Departement , mit Hinzufügung des auf dem rech-,len Nahe-Ufer gelegenen Theiles der Feldmark von Creuznacb.
2. Das vormalige Roer-Departement , mit Ausnahme des auf dem linken Maas-Uferbelegenen Canlons Horst, der westlichen Hälfte des auf dem rechten Maas-Ufer be-logenen Cantons Sittard und eines Streifens längs des rechten Ufers der Maas in denCantonen Geldern, Goch und Grancnburg, welcher alle diejenigen Ortschaften mit:ihrer Gemarkung begreift, die nicht über eintausend Rheinläuuiscbe Ruthen vondiesem Flusse entfernt sind.
3. Das vormalige Saar-Departement , mit Ausnahme der an Baiern, Sachsen-Coburg,Oldenburg und Hessen-Homburg abgetretenen Theile und Ortschaften.
-\■ Nom ehemaligen Wälder-Departemeut denjenigen Theil, der aut dem linken Uferder Our und der Sure, von da wo letztere die erstcre aufnimmt, bis zu ihrem Ein-hufs in die Mosel und auf dem rechten Ufer dieses Flusses gelegen ist, und welcherdie Cautone Arzfeld, Neu er bürg , Billburg und Dudeldorf, nebst dem östlichen, von