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XI. Landtagsfähige Rittergüter
MithintragendiclandtagsfälligenGüterdazu bei.
r
I Regicrungs-
1 Bezirke.
Anzah 1
der «»gemeldetenehemaligen
rcielisritlcisclia Midienuud landtagsfalugenGüter,
wovon 73 Tbl. n. darub.
an
Principal-Grundsteuergezahlt wird.
Anzahl
der
Besitzer.
Das Grund-steuer-
Principalvon diesen
Güternbeträgtüberhauptpro 1827.
Macht
im Durch*
schnitt
auf
Ein Gut.
Das
Principalder Grund-steuer
der Regier.-Bezirkebeträgtpro 1827.
Thlr.
Thlr.
Thlr.
■Koblenz.
30
29
5,380
179
329,650
■Trier.
14
11
1,645
117
218,915
Aachen.
86
72
12,946
150
293,024
Cöln.
144
102
22,536
157
364,287
Düsseldorf.
147
112
25,103
170
552,132
I111 rheinischen
Im Durch-
Ober-Präsidial-
schnitt
Bezirk.
421
326
67,610
161
1,758,008
4%
R'!)/ .U / oo
4 »L
schnitt
3 %
'
Bemerkungen.
Die Angaben in der ersten Colunncgründen sich auf die bis zum Schlüssedes Jahres 1828 Statt gefundenen Er-mittelungen. Mittelst der AllerhöchstenCabinetsordre vom Februar 1829 istfür diejenigen Besitzer von berechtigtenGütern , welche sich wegen Aufnahmeder letztem in die Matrikel noch nichtgemeldet oder die Bescheinigung derfrüheren Gerechtsame noch nicht, bei-gebracht haben , ein Prüclusiv-Ter-min bis zum 1. März iS 3 o anberaumt.
Nach Ablauf dieses Termins werdendie landtagsfähigcn Rittergüter in einebesondere Matrikel ? nach Vorschrift desGesetzes vom iS. Juiy 1827 aufgenom-men werden.
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